Unterlagen für den Verkauf – diese Dokumente brauchen Sie!

Sie sind Besitzer einer Immobilie und möchten diese verkaufen? Dann wissen Sie sicher, dass der Immobilienverkauf gut vorbereitet sein muss. Schließlich ist eine gründliche Planung der Grundstein für einen zügigen Ablauf und den zu erreichenden Verkaufspreis. 

Haben Sie sich bereits erkundigt, wer bei der Bewertung der Immobilie helfen kann und wissen, welche Informationen für den potenziellen Käufer besonders interessant sind? Wissen Sie auch, welche Unterlagen für den Hausverkauf benötigt werden und wo Sie diese erhalten? 

Wir haben in diesem Beitrag alle wichtigen Dokumente zusammengefasst, damit Sie ohne Sorgen in die Verkaufsverhandlungen eintreten können.

Artikel - Übersicht

Welche Unterlagen sind beim Hausverkauf besonders wichtig?

Um einem Makler oder Interessenten einen Einblick in wichtige Merkmale der Immobilie zu geben, sind folgende Dokumente unbedingt vor dem Verkaufsstart einzuholen:

  • Grundbuchauszug
  • Grundriss
  • Lageplan
  • Flurkarte
  • Energieausweis
  • Mietaufstellung 

Achten Sie darauf, die Unterlagen komplett vorzulegen. 

Wichtig für den Verkauf sind neben den oben genannten Unterlagen auch die Bauakte, die folgende Details zum Haus enthält:

  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Flächen- und Maßangaben
  • Bauzeichnungen

ner höher oder niedriger ausfallen als sein gesetzlicher Anspruch auf einen Zugewinnausgleich.

In einem Ehevertrag können bestimmte Vermögensgegenstände von dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Wenn dies die gemeinsame Immobilie betrifft, besteht nach einer Scheidung mit Haus kein Anspruch auf Zugewinnausgleich der Immobilie.

Welche Informationen beinhalten die einzelnen Unterlagen und warum sind sie wichtig?

Die einzelnen Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenzutragen, ist mit der wichtigste Schritt. Aber welche Informationen sind in den Dokumenten enthalten und warum brauchen Sie diese unbedingt für den Hausverkauf?

Der Grundbuchauszug

Eine der wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf ist der Grundbuchauszug. In diesem sind alle relevanten Gebäudedaten enthalten, etwa:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Größe des Gebäudes
  • eingetragene Wohn- und Wegerechte

Weiter können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen, ob Grundschulden oder Hypotheken die Immobilie belasten. Sie erhalten den Grundbuchauszug gegen eine geringe Gebühr von rd. 10 € beim Grundbuchamt des Amtsgerichts.

Der Grundriss

Im Grundriss wird die Raumaufteilung zweidimensional aufgezeichnet. Er enthält unter anderem die Raummaße sowie Positionen von Türen und Fenstern.

So kann sich ein Interessent bereits vorab ein erstes Bild vom Haus machen.

Auch Umgestaltungen und bauliche Veränderungen können anhand des Grundrisses geplant und umgesetzt werden.

Der Lageplan

Ein Lageplan führt den Eigentümer sowie die Nutzung und die Art der Immobilie auf. Ebenso wird das Objekt zeichnerisch in die Umgebung eingeordnet. 

Der Lageplan beinhaltet ebenfalls die Bauvorlagenverordnung der Immobilie. Aufgrund der unterschiedlichen Länderverordnungen kann die Bauvorlagenverordnung variieren. Beispiele für den Inhalt können sein:

  • Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
  • die Baugrundstücksbezeichnung
  • Höhenlage und Größe des Baugrundstücks
  • die Nummer und Grenzen des Flurstücks
  • Eigentümerdaten
  • der örtliche Bebauungsplan
  • Grundstücksflächen, die (nicht) überbaubar sind
  • Nachbargrundstücksbezeichnungen

Den Lageplan können Sie beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt in digitaler, aber auch analoger Form erhalten. 

Die Flurkarte

Bei der Flurkarte handelt es sich um eine amtliche Karte, die einen elementaren Bestandteil des Grundbuchs darstellt und somit zu den wichtigen Unterlagen für den Immobilienverkauf gehört. Hier sind alle vorhandenen unbeweglichen Sachen eingetragen, die in der entsprechenden Region vorhanden sind.

Wenn Sie in die Flurkarte sehen, werden Sie zwei unterschiedliche Bezeichnungen vorfinden:

  1. Flurstücke: Hierbei handelt es sich um die Grundstücke, die in der Flurkarte eingetragen sind.
  2. Liegenschaften: Als Liegenschaften werden in den Flurkarten die Immobilien aufgeführt.

Die Flurkarte ist elementarer Bestandteil der Grundsteuerberechnung und kann, wie auch der Lageplan, im zuständigen Vermessungsamt geholt werden.

Der Energieausweis

Der Energieausweis ist seit seiner schrittweisen Einführung 2002 Bestandteil der erforderlichen Unterlagen für einen Hausverkauf. 

Er beinhaltet detaillierte Informationen über die Energieeffizienz des Hauses und ist mitentscheidend für den Kaufpreis. So kann etwa ein hoher Energieverbrauch für eine Wertminderung der Immobilie verantwortlich sein. 

Somit gehört auch der Energieausweis zu den unbedingt benötigten Unterlagen und wird, bei guter Energieeffizienz, zu einem unschlagbaren Verkaufsargument. Schließlich muss bei einem geringen Verbrauch keine umfassende Sanierung der Immobilie erfolgen. 

Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung 10 Jahre. Führen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Energiesparmaßnahmen durch, kann es sich lohnen, den Energieausweis vor dem Verkauf erneut zu beantragen. 

Dieses Dokument kann bei mehreren Stellen beantragt werden:

  • Energieberater
  • geschulte Handwerker
  • Architekten

Neben diesen Stellen ist er ebenfalls bequem übers Internet zu beantragen.

Wann muss ein Protokoll der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden?

Das Protokoll der Eigentümerversammlung muss immer dann zu den Unterlagen genommen werden, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, die unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt. Das betrifft in der Regel Eigentumswohnungen und oft auch Doppelhaushälften.

Im Protokoll der Versammlung stehen alle wichtigen Beschlüsse, die gemeinsam gefasst wurden. Während der Eigentümerversammlung muss folgendes protokolliert werden:

  • Bezeichnung der Eigentümergemeinschaft
  • Ort und Zeit der Versammlung
  • Anzahl der anwesenden Stimmen
  • Tagesordnungspunkte, die besprochen wurden und dazugehörige Beschlussanträge

Können Sie diese Protokolle nicht vorlegen, besteht die Möglichkeit, diese beim zuständigen Immobilienverwalter für die eigenen Unterlagen anfordern.

Werden noch weitere Unterlagen für den Hausverkauf benötigt?

Je nach Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen für den Hausverkauf zusammenzustellen. Beispielsweise müssen folgende Dokumente zusätzlich mit bereitgestellt werden:

  • Abnahmebescheinigung der Baubehörde
  • Preisliste aller zu veräußernden Gegenständen im und am Haus
  • eine Auflistung der erfolgten Baumaßnahmen (Modernisierung, Instandhaltung)
  • Nachweise bzgl. Denkmalschutz

Diese werden unabhängig von der Immobilienart angefordert, sofern es notwendig ist – also auch bei Gewerbeimmobilien.

Diese Unterlagen sollten für Interessenten bereitliegen – Checkliste

Wir haben alle Unterlagen für den Hausverkauf noch einmal in einer kurzen Checkliste zusammengefasst, die Sie ganz bequem abhaken können. 

  • Exposé
  • Mietaufstellung
  • Grundbuchauszug
  • Lageplan
  • Flurkarte
  • Energieausweis
  • Bauakte
  • (wenn notwendig) Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Teilungserklärung und ggf. Mietverträge
  • (wenn notwendig) Abnahmebescheinigung der Baubehörde, Preisliste der zu veräußernden Gegenstände, Nachweise über erfolgte Baumaßnahmen und Denkmalschutzauflagen

Unterlagen zum Hausverkauf – wir unterstützen Sie in allen Belangen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eigentümer die einzelnen Unterlagen nicht selbst zusammenstellen können. Schließlich kann dies unter Umständen recht zeitaufwändiges werden. 

Wir unterstützen Sie in diesem Fall beim Zusammentragen aller Unterlagen vom Exposé über die Bauakte bis hin zu allen weiteren Dokumenten, die Behörden verlangen. So stellen wir den höchstmöglichen Verkaufswert Ihrer Immobilie sicher.

Als erfahrene Immobilienmakler verfügen wir über langjährige Erfahrungen und kennen uns mit der Beantragung bestens aus. 

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Tobias Dünnwald – Geschäftsführer

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