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Sie sind Besitzer einer Immobilie und möchten diese verkaufen? Dann wissen Sie sicher, dass der Immobilienverkauf gut vorbereitet sein muss. Schließlich ist eine gründliche Planung der Grundstein für einen zügigen Ablauf und den zu erreichenden Verkaufspreis.
Haben Sie sich bereits erkundigt, wer bei der Bewertung der Immobilie helfen kann und wissen, welche Informationen für den potenziellen Käufer besonders interessant sind? Wissen Sie auch, welche Unterlagen für den Hausverkauf benötigt werden und wo Sie diese erhalten?
Wir haben in diesem Beitrag alle wichtigen Dokumente zusammengefasst, damit Sie ohne Sorgen in die Verkaufsverhandlungen eintreten können.
Um einem Makler oder Interessenten einen Einblick in wichtige Merkmale der Immobilie zu geben, sind folgende Dokumente unbedingt vor dem Verkaufsstart einzuholen:
Achten Sie darauf, die Unterlagen komplett vorzulegen.
Wichtig für den Verkauf sind neben den oben genannten Unterlagen auch die Bauakte, die folgende Details zum Haus enthält:
ner höher oder niedriger ausfallen als sein gesetzlicher Anspruch auf einen Zugewinnausgleich.
In einem Ehevertrag können bestimmte Vermögensgegenstände von dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Wenn dies die gemeinsame Immobilie betrifft, besteht nach einer Scheidung mit Haus kein Anspruch auf Zugewinnausgleich der Immobilie.
Die einzelnen Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenzutragen, ist mit der wichtigste Schritt. Aber welche Informationen sind in den Dokumenten enthalten und warum brauchen Sie diese unbedingt für den Hausverkauf?
Eine der wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf ist der Grundbuchauszug. In diesem sind alle relevanten Gebäudedaten enthalten, etwa:
Weiter können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen, ob Grundschulden oder Hypotheken die Immobilie belasten. Sie erhalten den Grundbuchauszug gegen eine geringe Gebühr von rd. 10 € beim Grundbuchamt des Amtsgerichts.
Im Grundriss wird die Raumaufteilung zweidimensional aufgezeichnet. Er enthält unter anderem die Raummaße sowie Positionen von Türen und Fenstern.
So kann sich ein Interessent bereits vorab ein erstes Bild vom Haus machen.
Auch Umgestaltungen und bauliche Veränderungen können anhand des Grundrisses geplant und umgesetzt werden.
Ein Lageplan führt den Eigentümer sowie die Nutzung und die Art der Immobilie auf. Ebenso wird das Objekt zeichnerisch in die Umgebung eingeordnet.
Der Lageplan beinhaltet ebenfalls die Bauvorlagenverordnung der Immobilie. Aufgrund der unterschiedlichen Länderverordnungen kann die Bauvorlagenverordnung variieren. Beispiele für den Inhalt können sein:
Den Lageplan können Sie beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt in digitaler, aber auch analoger Form erhalten.
Bei der Flurkarte handelt es sich um eine amtliche Karte, die einen elementaren Bestandteil des Grundbuchs darstellt und somit zu den wichtigen Unterlagen für den Immobilienverkauf gehört. Hier sind alle vorhandenen unbeweglichen Sachen eingetragen, die in der entsprechenden Region vorhanden sind.
Wenn Sie in die Flurkarte sehen, werden Sie zwei unterschiedliche Bezeichnungen vorfinden:
Die Flurkarte ist elementarer Bestandteil der Grundsteuerberechnung und kann, wie auch der Lageplan, im zuständigen Vermessungsamt geholt werden.
Der Energieausweis ist seit seiner schrittweisen Einführung 2002 Bestandteil der erforderlichen Unterlagen für einen Hausverkauf.
Er beinhaltet detaillierte Informationen über die Energieeffizienz des Hauses und ist mitentscheidend für den Kaufpreis. So kann etwa ein hoher Energieverbrauch für eine Wertminderung der Immobilie verantwortlich sein.
Somit gehört auch der Energieausweis zu den unbedingt benötigten Unterlagen und wird, bei guter Energieeffizienz, zu einem unschlagbaren Verkaufsargument. Schließlich muss bei einem geringen Verbrauch keine umfassende Sanierung der Immobilie erfolgen.
Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung 10 Jahre. Führen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Energiesparmaßnahmen durch, kann es sich lohnen, den Energieausweis vor dem Verkauf erneut zu beantragen.
Dieses Dokument kann bei mehreren Stellen beantragt werden:
Neben diesen Stellen ist er ebenfalls bequem übers Internet zu beantragen.
Das Protokoll der Eigentümerversammlung muss immer dann zu den Unterlagen genommen werden, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, die unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt. Das betrifft in der Regel Eigentumswohnungen und oft auch Doppelhaushälften.
Im Protokoll der Versammlung stehen alle wichtigen Beschlüsse, die gemeinsam gefasst wurden. Während der Eigentümerversammlung muss folgendes protokolliert werden:
Können Sie diese Protokolle nicht vorlegen, besteht die Möglichkeit, diese beim zuständigen Immobilienverwalter für die eigenen Unterlagen anfordern.
Je nach Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen für den Hausverkauf zusammenzustellen. Beispielsweise müssen folgende Dokumente zusätzlich mit bereitgestellt werden:
Diese werden unabhängig von der Immobilienart angefordert, sofern es notwendig ist – also auch bei Gewerbeimmobilien.
Wir haben alle Unterlagen für den Hausverkauf noch einmal in einer kurzen Checkliste zusammengefasst, die Sie ganz bequem abhaken können.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Eigentümer die einzelnen Unterlagen nicht selbst zusammenstellen können. Schließlich kann dies unter Umständen recht zeitaufwändiges werden.
Wir unterstützen Sie in diesem Fall beim Zusammentragen aller Unterlagen vom Exposé über die Bauakte bis hin zu allen weiteren Dokumenten, die Behörden verlangen. So stellen wir den höchstmöglichen Verkaufswert Ihrer Immobilie sicher.
Als erfahrene Immobilienmakler verfügen wir über langjährige Erfahrungen und kennen uns mit der Beantragung bestens aus.
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