Was gilt als Mehrfamilienhaus?

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Der Begriff Mehrfamilienhaus ist – wie bei vielen anderen Hausarten auch – nicht einheitlich definiert. In Deutschland bilden sie die zweitgrößte Gebäudegruppe, unter Maßgabe der Wohnfläche. In einem Mehrfamilienhaus wohnen mehrere Parteien, wobei diese nicht zwangsläufig Familien sein müssen. Gekennzeichnet sind sie durch einen Innenausbau, welcher das Haus in mindestens drei Wohnungen aufteilt. Diese sind vom Grundriss sowie der Nutzungsfläche her meist identisch. In folgendem Artikel zeigen wir die Merkmale von einem Mehrfamilienhaus auf, in welcher Form es bewohnt werden kann und erklären, welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen Arten der Mehrfamilienhäuser gibt.

Was ist ein Mehrfamilienhaus?

Die meisten Hausarten sind durch Größe sowie die jeweilige Wohnsituation leicht zu definieren. Mehrfamilienhäuser existieren in den unterschiedlichsten Formen sowie Größen, weshalb eine Definition nur über die Wohnsituation erfolgen kann. Dieser Haustyp wird von mehreren Parteien bewohnt – hier ist es unerheblich, ob es sich um Familien oder beispielsweise Singles handelt –, somit muss es auch mehrere Wohnungen geben. Die Mindestgrenze liegt bei 3 Wohneinheiten. Eine Grenze, was die Anzahl der Wohnungen nach oben hin betrifft, gibt es jedoch nicht. Besonders in Großstädten umfassen die Mehrfamilienhäuser deutlich mehr als nur drei Wohnungen, um für möglichst viele Menschen auf wenig Platz Wohnraum zu schaffen.

Mehrfamilienhäuser können unterschiedlichen Nutzungsgrundlagen unterliegen und sich aus Miet-, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzten Einheiten zusammensetzen.

Größere Mehrfamilienhäuser zählen zu dem sogenannten Geschosswohnungsbau. Bei diesem handelt es sich um ein Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen auf mehr als einer Etage.

Ein Mehrfamilienhaus bewohnen – als Mieter oder Erbengemeinschaft

Meist werden Mehrfamilienhäuser von Mietern bewohnt, die nicht selbst Eigentümer des Hauses sind. Der Vorteil hier liegt klar darin, dass man sich um fast nichts kümmern braucht, da für Reparatur- und Sanierungsarbeiten alleinig der Vermieter verantwortlich ist.

Immer häufiger sind jedoch Erbengemeinschaften, beispielsweise wenn ein Mehrfamilienhaus geerbt wurde, verbreitet. Diese bewohnen die Mehrfamilienhäuser teilweise auch selbst. Sie beraten alle nötigen Veränderungen und treffen die Entscheidungen gemeinsam. Das reicht von der Hausordnung bis zur Sanierung.

Mehrfamilienhaus – die verschiedenen Arten

Mehrfamilienhäuser werden, wie auch beispielsweise Einfamilienhäuser, in verschiedenen Ausführungen gebaut. Im Folgenden geben wir eine kurze Übersicht über die am häufigsten vorkommenden Arten eines Mehrfamilienhauses.

Das Mehrfamilienhaus als freistehendes Wohnhaus

Bei der Wohngebäudeform des freistehenden Mehrfamilienhauses handelt es sich um ein einzeln stehendes und zu Wohnzwecken genutztes Gebäude.

Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohnungen, welche freistehend gebaut worden sind, zählen zur Kategorie der Stadtvilla, sodass die Begriffe Mehrfamilienhaus und Stadtvilla im Zusammenhang stehen.

Das Mehrfamilienhaus als Reihenhaus

Neben den freistehenden Mehrfamilienhäusern ist es häufig auch üblich, ein Mehrfamilienhaus als Reihenhaus zu bauen. Hierbei verfügt jede Partei über eine eigene Eingangstür, sodass jedem Mieter sein eigener Wohnraum zur Verfügung steht

Fertigteil- und Massivbauhäuser als Mehrfamilienhaus

Durch eine nicht klar definierte Maximalanzahl der Wohnungen gibt es zahlreiche weitere Arten von Mehrfamilienhäusern. Auch Fertigteilhäuser oder Massivbauhäuser zählen zu den Mehrfamilienhäusern, unter Beachtung der Mindestanzahl von drei Wohnungen. Bei dem Neubau eines Mehrfamilienhauses lässt sich der Grundriss individuell gestalten, wodurch es am besten an den gewünschten Zweck angepasst werden kann. Zudem ist es durch Trockenbautechnik möglich, nachträglich Veränderungen im Grundriss vorzunehmen.

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