Mehrfamilienhaus geerbt? Diese Optionen gibt es.

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Den Wert ermitteln

In einem ersten Schritt empfehlen wir, den Wert der Immobilie schätzen zu lassen. Gleichzeitig sollte bezüglich steuerlicher Situation Rat eingeholt werden.

Je nachdem, was mit dem Mehrfamilienhaus geschieht, ergeben sich unterschiedliche steuerliche und somit finanzielle Auswirkungen.

Was kann man also nach der Erbschaft tun? Die Erbschaftsimmobilie kann alleine oder gemeinsam mit den Miterben entweder verkauft, vermietet oder genutzt werden.

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung

Zu einem Verkauf raten wir, wenn es nach der Erbschaft keinen Eigennutzungsbedarf gibt. Der Verkauf kann deshalb oftmals die beste Lösung sein, wenn man nicht alleine geerbt hat und Uneinigkeit über die Zukunft des Mehrfamilienhaus besteht.. Das Mehrfamilienhaus zu verkaufen, ist außerdem sinnvoll, falls es aus finanziellen Gründen gar nicht erhalten werden kann.

Wir weisen daraufhin, dass Eigentum auch mit Verpflichtungen verbunden ist. Selbst dann, wenn man die eigene Wohnsituation verbessern will, kann der Verkauf den entsprechenden finanziellen Spielraum geben, der genau das möglich macht.

Das Mehrfamilienhaus zu vermieten klingt auf den ersten Blick verlockend. Aus rein wirtschaftlicher Sicht macht eine Vermietung nur Sinn, wenn mit den Mieteinnahmen eine zufriedenstellende Rendite erzielt werden kann. Um diese Frage zu beantworten, raten wir zu prüfen, welche alternativen Veranlagungsformen mit einem allfälligen Verwertungserlös aus dem Verkauf der Immobilie erworben werden können und wie deren Renditeerwartung aussieht.

Manchmal wird nämlich zu wenig berücksichtigt, dass man als Vermieter weiterhin einiges an Aufwand für die Immobilie zu tragen hat und diese Kosten aus gesetzlichen Gründen auch vertraglich nicht an den Mieter überwälzt werden können. Es gibt verschiedene Gründe, die Immobilie nach der Erbschaft selbst zu nutzen.

Mögliche Gründe können sein, dass man schon bisher darin gelebt hat, oder, dass man dadurch die eigene Wohnsituation verbessern kann.

In diesem Zusammenhang ist es umso wichtiger, die steuerlichen Rahmen­bedingungen zu beachten.

Wird eine Immobilie nach einer Erbschaft vom Ehegatten oder den Kindern zehn Jahre lang weiter zu Wohnzwecken genutzt, fällt nämlich keine Erbschaftssteuer an. Falls die zehnjährige Frist jedoch nicht vollumfänglich eingehalten wird, fallen Steuern an – und zwar rückwirkend und in voller Höhe. Wird die Immobilie gemeinsam mit den Miterben weiter genutzt, empfehlen wir unbedingt klare Benützungsregelungen zu vereinbaren. Möchte man hingegen die Immobilie für sich alleine, müssen die anderen Personen ausbezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen stets professionell und vorausschauend weiter.

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Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen in Form von Blogbeitragen, Artikeln und Informationen auf unserer Webseite keine Steuer-, Rechts oder Finanzberatung ist. Bitte kontaktieren Sie für die Klärung Ihrer Fachfragen einen entsprechenden Experten wie zum Beispiel einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt bzw. einen Finanzberater. Wir bemühen uns stehts unsere Recherche genau und gewissenhaft durchzuführen. Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Sollten Falschinformationen vorliegen, so freuen wir uns über Hinweise, sodass wir diese kurzfristig revidieren können.

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"Der Verkauf einens Zinshauses gestaltet sich oftmals schwieriger als gedacht. daher haben wir uns auf die Vermittlung von Anlageimmobilien im gesamten Bundesgebiet spezialisiert. Wir sind Ihr verlässlicher Experte für die Begleitung von diskreten und strukturierten Off-Market-Deals."

Tobias Dünnwald – Geschäftsführer

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