Was ist eine Grundschuldbestellung?

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Eine Grundschuld ist eine oft gebrauchte Grundlage für die Immobilienfinanzierung. Damit Sie diese im Grundbuch eintragen lassen und anschließend nutzen können, müssen Sie eine Grundschuldbestellung durchführen. Wir von Vamonda haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf und zu den Kosten zusammengefasst.

Warum ist die Grundschuldbestellung wichtig?

Eine Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie dient als Absicherung, wenn Sie eine Immobilie kaufen und dafür einen Kredit aufnehmen wollen. Die Grundschuldbestellung kann nur durch einen Notar erfolgen. Sie sollten sie rechtzeitig veranlassen, damit die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann.

Ist eine Grundschuld eingetragen, können Sie Ihre Immobilie nur mit der Zustimmung der Bank verkaufen. Eine Löschung kann erst nach der Tilgung aller Kreditraten erfolgen. Dann stellt Ihnen die Bank eine Löschungsbewilligung aus, mit der Sie zum Notar gehen müssen. Eine Grundschuld können Sie nach dem Abbezahlen des Kredits als Grundlage für weitere Finanzierungen nutzen.

Wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?

Für die Grundschuldbestellung erhalten Sie von Ihrer Bank einen Vordruck. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und damit einen Notar aufsuchen. Der Notar veranlasst den Eintrag im Grundbuch und erstellt für Sie und Ihren Darlehensgeber eine Grundschuldbestellungsurkunde. 

Darüber hinaus sollte der Notar Sie auch über die Risiken der Grundschuldbestellung aufklären. Er stellt sicher, dass die Eintragung mit Ihrer Zustimmung und freiwillig geschieht. Wenn Sie einen Miteigentümer haben, muss auch diese Person die Grundschuldbestellung beim Notar unterschreiben.

Nachdem Sie die Grundbuchbestellung unterschrieben haben, leitet der Notar die Unterlagen an das entsprechende Grundbuchamt weiter. Die Beamten führen dann die Eintragung durch. Sie können die Eintragung danach im Grundbuchauszug einsehen.

Sie sollten eine Grundschuldbestellung immer rechtzeitig in Angriff nehmen. Die meisten Banken zahlen einen Kredit erst ab, wenn die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Erst dann kann Sie als Absicherung für den Kredit dienen. Die Eintragung der Grundschuld dauert oft vier bis sechs Wochen. In manchen Fällen reicht der Bank auch eine Bestätigung des Notars aus.

Daraus ergibt sich bei einem Immobilienkauf unter Umständen ein Problem. Die Eintragung der Grundschuld kann nämlich erst dann erfolgen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Bank zahlt den Kredit aber erst nach der Eintragung der Grundschuld aus.

Das wird durch eine sogenannte Belastungsvollmacht gelöst. Damit erteilt der Verkäufer Ihnen das Recht, die Eintragung der Grundschuld zu veranlassen. Damit kann der Eigentümerwechsel reibungslos erfolgen.

Aber auch der Notar kann die Auszahlung der Kreditsumme beschleunigen. Dafür erstellt er eine sogenannte Notarbestätigung, die der Bank zugestellt wird. Sie besagt, dass einer Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Vor dem Ausstellen der Bestätigung überprüft der Notar im Grundbuchamt die Eintragungen im Grundbuch. Für die Notarbestätigung müssen Sie zusätzliche Gebühren zahlen.

Grundschuldbestellung

Was steht in der Grundschuldbestellung?

Die Grundschuldbestellung muss alle Informationen zu der betroffenen Immobilie enthalten. Dazu gehört zum Beispiel die Flurstücknummer. Diese Nummer ist immer einzigartig und kann damit die Lage der Immobilie genau identifizieren. Zu einem Grundstück können auch mehrere Flurstücke gehören. 

Neben der Flurstücknummer müssen weitere Angaben zum Grundstück gemacht werden. Sie beschreiben die Immobilie genauer. Darüber hinaus müssen auch alle wichtigen Informationen zum Eigentümer in der Grundschuldbestellung enthalten sein.

Darüber hinaus ist in dem Schriftstück eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel enthalten. Diese gibt der Bank das Recht, Ihre Immobilie im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die Option ist eine Absicherung, falls Sie als Darlehensnehmer Ihre Raten nicht mehr zahlen können. Aus diesem Grund sollten Sie immer den Überblick über Ihre Finanzierung behalten. Lassen Sie sich immer einen Tilgungsplan aufstellen.

Was kostet eine Grundschuldbestellung?

Bei der Bestellung der Grundschuld fallen verschiedene Kosten an. Sie müssen vor allem das Honorar für den Notar und die Gebühr für das Grundbuchamt einrechnen. Beides richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

Die Gebühren für den Notar umfassen die folgenden Dienstleistungen:

  • Beratung durch den Notar
  • Entwurfserstellung 
  • Beurkundung der Grundschuldbestellung

Insgesamt müssen Sie damit rechnen, dass die Notargebühren und die Gebühren für das Grundbuchamt etwa 0,5 bis 0,6 Prozent der Grundschuld betragen. Notar und Grundbuchamt teilen sich die Summe hälftig.

Die Kosten für die Grundbuchbestellung werden zu den sogenannten Kaufnebenkosten gezählt. Das sind Beträge, die zusätzlich zum Wert einer Immobilie gezahlt werden müssen. Dazu gehören auch die Maklerprovision und die Grunderwerbssteuer. Diese Kosten sollten Sie schon bei der Finanzierung mit im Blick haben.

 

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