Anhand des Grundbuchauszugs ist es möglich, sich über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von Immobilien zu informieren. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie vor Kaufabschluss dringend einen Auszug des Grundbuchs anfordern. Damit können Sie alle Eintragungen zum Grundstück oder der Immobilie prüfen. Sogar die Bank fordert einen aktuellen Auszug an, bevor sie einer Finanzierung zustimmt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Grundbuchauszug. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie diesen beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Beim so genannten Grundbuchauszug handelt es sich um einen Ausdruck oder eine Kopie des Grundbuchblattes. In diesem Dokument sind alle aktuellen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie die Lasten der Grundstücke vermerkt. Dazu gehören auch Hypotheken und Grundschulden, sodass es nicht selten ist, dass auch Banken darin vermerkt sind. Außerdem enthält der Auszug alle Rechte, die mit dem Eigentum einhergehen. Dazu gehören das Vorverkaufsrecht, das Wohnrecht sowie das Nießbrauchrecht.
Der Grundbuchauszug enthält also alle Informationen zum Grundstück. Diese spielen für den Immobilienkauf eine wichtige Rolle. So ist es üblich, dass auch Privatpersonen den Grundbuchauszug einsehen, ehe sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
Gut zu wissen: Grundbücher sind amtlich-öffentliche Verzeichnisse, zu denen es keine Alternativen gibt.
Für wen ist ein Grundbuchauszug einsehbar?
Um erfolgreich einen Auszug aus dem Grundbuch zu beantragen, muss man ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen. Der Beamte oder die Beamtin, die den Antrag auf Einsicht bearbeitet, entscheidet, ob der Grund ausreichend ist oder nicht. Unbefugte Zwecke und reine Neugier gelten selbstverständlich nicht als berechtigtes Interesse.
Ein berechtigtes Interesse haben hingegen:
- Banken oder Darlehensgeber des Grundstückseigentümers, die das Immobiliendarlehen so absichern.
- Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer. Eine Zwangsversteigerung ist somit möglich.
- Mieter, die sich vergewissern möchten, dass der Vermieter der gesetzliche Eigentümer der Immobilie ist.
- Erben, die sich darüber informieren möchten, ob Schulden bestehen und sie das Erbe eventuell besser ausschlagen.
- Personen, die als Eigentümer eines Grundstücks dazu berechtigt sind.
- Kaufinteressenten, wobei hier eventuell ein Kaufvertragsentwurf vorzulegen ist.
- Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten. Diese können überprüfen, ob einzelne aufgeführte Posten zu löschen sind.
Grundstückseigentümer sowie alle im Grundbuch eingetragenen Personen haben uneingeschränkt berechtigtes Interesse. Hinzu kommen Notare, Behörden und Gerichte sowie Vermessungsingenieure. Auch im Falle einer Scheidung ist es üblich, einen Grundbuchauszug zu beantragen. Bei Bedarf lassen sich die Einträge im Grundbuch dann dementsprechend anpassen.
Tipp: Weitere Informationen zur Scheidung mit Haus finden Sie hier.
Achtung: Das Grundbuchamt darf im eigenen Ermessen entscheiden, wann ein berechtigtes Interesse vorliegt. Eine zusätzliche Zustimmung des Eigentümers darf die Behörde anfordern.
Grundbuchauszug anfordern – so funktioniert es
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Grundbuchauszug zu beantragen. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese vorstellen.
Die Beantragung beim Amtsgericht oder Grundbuchamt
Die Aushändigung des Grundbuchauszugs erfolgt in fast allen Bundesländern beim zuständigen Amtsgericht. In Baden-Württemberg fällt sie jedoch in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde. Anhand Ihrer Postleitzahl können Sie das zuständige Grundbuchamt ganz einfach ermitteln.
Für die Beantragung lediglich ein Schreiben an das zuständige Grundbuchamt nötig. Hierfür gibt es Muster, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen können.
Online beantragen
Sie haben ebenso die Möglichkeit, die Anfrage online zu stellen. Die Onlineanfrage kostet durchschnittlich 25 Euro.
Über den Notar beantragen
Auch Notare können die Grundbuchauszüge über den elektronischen Weg beantragen. Das ist für ihrer tägliche Arbeit unabdingbar. Denn der aktuelle Auszug ist für die sichere notarielle Beurkundung bei allen Immobiliengeschäften erforderlich.
Haben Sie einen Notar mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, kann dieser also den Grundbuchauszug anfordern. Das kommt vor allem dann infrage, wenn Sie den Auszug benötigen, um einen Kaufvertrag zu erstellen.
Die Kosten eines Grundbuchauszugs
Die Kosten unterscheiden sich je nach Art des Auszugs. Man unterscheidet zwischen einer einfachen und einer beglaubigten Ausführung.
- Kosten bei Beantragung über das Amtsgericht: Der einfache Auszug liegt bei ungefähr 10 Euro und der beglaubigte Auszug bei 20 Euro.
- Kosten bei Beantragung über den Notar: Hier kostet der einfache Auszug 10 Euro. Der beglaubigte Auszug hingegen liegt bei durchschnittlich 15 Euro. Allerdings berechnen auch Notare unterschiedliche Preise für diese Dienstleistung.
- Kosten über den Online-Service: Dieser Service ist besonders praktisch. Die Kosten für den einfachen Auszug liegen jedoch bei ungefähr 35 Euro. Für die beglaubigte Version betragen sie etwa 50 Euro.
Beglaubigter und unbeglaubigter Auszug des Grundbuchs
Welche Variante Sie benötigen, hängt davon ob, wer den Auszug angefordert hat. So ist bei Privatpersonen eine einfache Kopie oft ausreichend. Banken verlangen hingegen meist eine beglaubigte Ausführung.
Sie haben weitere Fragen zur Beantragung eines Grundbuchauszugs? Gerne stehen wir von Vamonda Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
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