Kaufvertrag für eine Immobilie – wir erklären die wichtigsten Faktoren

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Auf dem Weg zum Hausverkauf gibt es viele Hürden zu nehmen – von der Interessentensuche bis zur Eigentumsübertragung. In diesen Punkten möchten wir Sie unterstützen und erklären Ihnen, wie der Kaufvertrag für Immobilien zustande kommt

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Ihre Immobilie inserieren, damit Sie im Verkaufsfall alle wichtigen Dokumente zusammengetragen haben – einige Dokumente benötigen etwas Zeit, bis der Antrag fertig bearbeitet ist.

Im Folgenden gehen wir genauer auf den Prozess der Vertragserstellung ein und weshalb ein Notar unverzichtbar für die Rechtsgültigkeit ist.

Wie kommt ein Kaufvertrag für Immobilien zustande – 10 Schritte bis zum Kaufabschluss

Es kann eine Weile dauern, bis der Kaufvertrag für die Immobilie erstellt ist und die Übergabe den Verkaufsprozess beendet. In diesen Wochen oder Monaten erwarten Sie 10 Schritte, die vor dem Abschluss des Verkaufs gegangen werden müssen:

  1. Käufer und Verkäufer finden zu einer Einigung des Kaufpreises für die Anlageimmobilie
  2. Der Käufer legt eine schriftliche Finanzierungsbestätigung vor
  3. Der Käufer beauftragt einen Notar für die Erstellung des Kaufvertrags
  4. Ein Notartermin wird vereinbart und der Notar versendet den Kaufvertrag an beide Parteien
  5. Nun prüfen beide Partner den Kaufvertrag für die Immobilie.
  6. Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar und Zusendung an beide Parteien 
  7. Beantragung der Auflassungsvormerkung durch den Notar beim zuständigen Amtsgericht
  8. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung wird der Notar Informiert. Nun erfolgt die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung
  9. Der Kaufpreis wird überwiesen + Die Grunderwerbsteuer wird überwiesen (Die Grunderwerbsteuer wird auch schon fällig werden, obwohl Sie noch kein offizieller Eigentümer sind
  10. Die Eigentümerumschreibung  im Grundbuch wird vom Notar beantragt
  11. Die Umschreibung wird vom Grundbuchamt bestätigt
  12. Objektübergabe

Wichtig: Stellen Sie die Bau- oder Immobilienfinanzierungsanfrage erst zwei Wochen vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. So behalten Sie die Möglichkeit, das Widerrufsrecht geltend zu machen.

Als erfahrene Immobilienmakler stehen wir Ihnen bei jedem dieser Schritte zur Seite und unterstützen Sie auch bei der Erstellung des passenden Exposés für Ihre Immobilie im Vorfeld.

Mieteinahmen versteuern

Was muss im Kaufvertrag für die Immobilie enthalten sein?

Der Immobilienkaufvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten. Hier sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie alle wichtigen Eckpunkte des Kaufs aufgelistet. Mit der Unterschrift bestätigen beide Seiten ihr Einverständnis. 

Wir teilen unsere Erfahrungen im Bereich des Immobilienverkaufs gerne mit Ihnen und helfen dabei, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. 

Damit der Kaufvertrag Bestand hat, müssen die folgenden Daten enthalten sein:

  • Name und Anschrift beider Vertragspartner, Steueridentifikationsnummer, Personalausweis 
  • Der Kaufgegenstand (Haus, Grundstück, Mehrfamilienhaus etc.)
  • (wenn vorhanden) Hypotheken, Nutzungsrechte
  • Die Ausstattung der Immobilie
  • Wird Mobiliar mitverkauft?
  • Zustand und Mängel des Objekts
  • Gewährleistungshaftung (es wird garantiert, dass keine weiteren versteckten oder offensichtlichen Mängel bekannt sind. Keine Haftung für später entdeckte Mängel)
  • Der Kaufpreis (im besten Fall durch eine Immobilienbewertung festgelegt)
  • Wie sind die Kaufnebenkosten aufgeteilt?
  • Die Höhe der Verzugszinsen, wenn die Immobilie nicht rechtzeitig übergeben wird
  • Der Übergabetermin

Welche Unterschiede beim Kaufvertrag bestehen zwischen einem Hauskauf und einem Wohnungskauf?

Der Kaufvertrag muss immer bestimmte Klauseln und Dokumente enthalten, um wirksam zu werden. Diese können sich je nach Immobilienart unterscheiden. So hat eine Eigentumswohnung beispielsweise andere Klauseln als ein Einfamilienhaus. Das liegt daran, dass Sie im ersten Fall keine komplette Immobilie, sondern mit einem Immobilienkaufvertrag ausschließlich eine Teilimmobilie erwerben.

So müssen beim Erwerb einer Eigentumswohnung noch die folgenden Dinge klar im Kaufvertrag geregelt sein: 

  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Auch in diesen Belangen sind wir Ihnen gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Auswahl der zusätzlichen Klauseln und dazugehörigen Dokumente. 

Hat der unterschriebene Vertrag eine rechtliche Bindung?

Wenn Sie mit dem Verkäufer einer Immobilie einen Kaufvertrag abschließen und dieser von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird, ist er auch ohne einen Notar rechtskräftig. Allerdings können Sie den Eigentümer des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks nur dann umschreiben lassen, wenn Sie einen Notar hinzuziehen. 

Das alleinige Unterschreiben eines Kaufvertrags über die Immobilie reicht also zur Eigentumsübertragung nicht aus.

Dies ist in den §§ 837 BGB und 925 BGB verankert. Sie bestimmen den Notar als zuständige Stelle der „Auflassung“. Nur er kann den Eintrag im Grundbuch ändern. Nach der Eintragung ist der Käufer auch der Eigentümer der Immobilie.

Sollten sich zu diesem wichtigen Thema Fragen ergeben, melden Sie sich gern bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragen. 

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Was geschieht nach der Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags?

Sie wissen bereits, dass der Kaufvertrag für eine Immobilie in der Regel vom Notar ausgearbeitet und dort unterschrieben wird. Nachdem die Unterzeichnung beider Parteien erfolgt und der Kaufvertrag beurkundet ist, setzen sich die einzelnen Zahnräder in Gang. 

Nach ungefähr ein bis zwei Wochen erhalten beide Vertragspartner eine notariell beglaubigte Abschrift vom Immobilienkaufvertrag zugesendet und der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassung beim zuständigen Grundbuchamt. Diese Auflassungsvormerkung macht das Anrecht des Käufers auf die Immobilie offiziell ersichtlich.

Nach der Zusendung der beglaubigten Vertragsabschrift kann der Immobilienkäufer eine Grundschuldbestellung vom Notar vornehmen lassen, sofern die Immobilie mittels einer Finanzierung bezahlt wird. Dies kann direkt nach der Verlesung des Kaufvertrags und der Unterschrift beider Vertragsparteien erfolgen. 

Vier bis neun Wochen nach Wirksamwerden des notariellen Kaufvertrags erhält der Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid vom Finanzamt. Nach fristgerechtem Zahlungseingang erhält er die notwendige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Eigentumsübertragung ist an dieser Stelle abgesichert.

Bei einem Grundstück wird noch ein Negativattest der Gemeinde benötigt, die auf das Vorkaufsrecht auf das Grundstück verzichten muss.

Nach der Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags ist der gesamte Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen. Nachdem der Notar Kenntnis über die Zahlung erhalten hat, lässt er die Eigentumsübertragung im Grundbuch hinterlegen. Dies geschieht innerhalb von 12 Monaten nach der Beurkundung des Kaufvertrags für die Immobilie.

Wir unterstützen Sie während der Kaufabwicklung – Vamonda Immobilien

Unsere erfahrenen Immobilienmakler wissen, worauf es im Kaufvertrag für Immobilien ankommt. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte im Blick zu behalten – auch wenn der Kauf und Verkauf einer Immobilie nervenaufreibend und langwierig ist. 

Um den Prozess der Eigentumsübertragung zu beschleunigen, helfen wir Ihnen dabei, alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig zu vervollständigen. So geht die Kaufabwicklung wesentlich schneller und Sie können früher in Ihre neue Immobilie einziehen.

Was können wir für Sie tun? 

Haben Sie Schwierigkeiten mit der Zusammenstellung der notwendigen Verkaufsdokumente? Können wir Sie bei der Zusammenstellung unterstützen oder Sie zum Thema Immobilienkaufvertrag beraten? 

Welches Anliegen Sie auch an uns weitergeben, wir nutzen all unsere Fachkompetenz, um Ihren Kauf oder Verkauf effizient und rechtskonform durchzuführen. 

Vamonda – Weil wir Immobilien lieben.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen in Form von Blogbeitragen, Artikeln und Informationen auf unserer Webseite keine Steuer-, Rechts oder Finanzberatung ist. Bitte kontaktieren Sie für die Klärung Ihrer Fachfragen einen entsprechenden Experten wie zum Beispiel einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt bzw. einen Finanzberater. Wir bemühen uns stehts unsere Recherche genau und gewissenhaft durchzuführen. Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Sollten Falschinformationen vorliegen, so freuen wir uns über Hinweise, sodass wir diese kurzfristig revidieren können.

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