Eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer einer Immobilie. Man benötigt sie allem für Bauvorhaben oder beim Kauf einer Immobilie. Meist erfolgt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei durch das zuständige Finanzamt.
In diesem Artikel haben wir von Vamonda die wichtigsten Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie zusammengetragen.
Erklärung: Was versteht man unter einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Zahlung der Grundsteuer ist keine rechtliche Voraussetzung, um die Eigentümerschaft im Grundbuch umzuschreiben. Allerdings sind die Grundbuchämter dazu angewiesen, ohne diese Bescheinigung keine Eintragung oder Umschreibung vorzunehmen. Genau aus diesem Grund ist der Kauf einer Immobilie beziehungsweise dessen Abwicklung ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich. Als Käufer können Sie mit ihr nachweisen, dass die Grunderwerbssteuer komplett bezahlt ist.
Welche Voraussetzungen gelten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
In Deutschland gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wird. Das hat zu Folge, dass im Prinzip jeder einen Anspruch auf diese Bescheinigung hat. Jedoch nur, wenn die Personen als steuerlich zuverlässig gelten.
Das heißt: Wer stets allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und keinerlei Steuerrückstände aufweist, hat demnach Anspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gut zu wissen: Es gibt jedoch Ausnahmen. Fällt bei dem Immobilien- oder Grundstückskauf keine Gewerbesteuer an, brauchen Sie auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das ist zum Beispiel bei Erbschaften, Schenkungen sowie dem Verkauf innerhalb der Verwandtschaft der Fall. Liegt der Kaufpreis unter 2500 Euro, fällt ebenso keine Gewerbesteuer an.
Die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht es aus, einen Kontoauszug vorzulegen. Wichtig für diese Bescheinigung ist aber die vollständige Begleichung der Grunderwerbssteuer.
Sobald Sie die Grunderwerbssteuer beglichen haben, kann die Grunderwerbssteuerstelle das Dokument ausstellen. Die Bescheinigung sagt also aus, dass bei der betroffenen Person keinerlei steuerlichen Bedenken bestehen. Damit steht auch der Eintragung ins Grundbuch nichts mehr im Wege.
Wissenswert: Beim Kauf einer Wohn- und Gewerbeimmobilie übernimmt meist der Notar die Beantragung.
Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Vergabe von Darlehen relevant?
Indirekt ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Immobiliendarlehen in der Tat von Bedeutung. Denn die Bank überweist das Immobiliendarlehen oft erst, wenn die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall muss die Grundschuld im Grundbuchauszug zu finden sein. Der Grundbucheitrag ist wiederum erst dann möglich, wenn der Käufer selbst als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorlage der Bescheinigung beim Grundbuchamt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Es gibt verschiedene Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Bescheinigung der Krankenkasse ist bei diversen Bauvorhaben vonnöten. Das gilt sowohl bei privatrechtlichen Bauvorhaben als auch für öffentlich-rechtliche Vergabeverfahren. Bei privatrechtlichen Bauvorhaben werden noch vor Vertragsunterzeichnung in der Regel folgende Schriftstücke verlangt:
- Eine vom Finanzamt ausgestellte Freistellungserklärung
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Ein Handelsregisterauszug
- Ein aktueller Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handelskammer.
- Eine aktuelle Erklärung zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Arbeitsnehmergesetz sowie der Arbeitnehmerüberlassung.
- Die oben genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse.
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen: Fallen Kosten für den Käufer an?
Für Ausstellung der Bescheinigung über das Finanzamt fallen Gebühren an. Haben Sie einen Notar beauftragt, um die Bescheinigung anzufordern, finden Sie diese in der Notarrechnung. Die Notarkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, trägt heutzutage meist der Käufer selbst.
Bei der Bescheinigung über die Krankenkassen sind hingegen keine Gebühren fällig.
Die Ablehnung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Generell gilt: Nur Personen, die durch ihr eigenes Verhaltens als „steuerlich unbedenklich“ gelten, erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Es kann also passieren, dass Menschen, die zwar die Grunderwerbssteuer bezahlt haben, jedoch noch offene Steuerforderungen beim Finanzamt aufweisen, keine solche Bescheinigung ausgestellt bekommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, stets alle Steuerschulden zu begleichen. Dies sollten Sie vor dem Antrag sicherstellen.
Welche Pflichten gehen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einher?
Die rechtlichen Pflichten, die mit dieser Bescheinigung einhergehen, sind im Grunderwerbssteuergesetz geregelt. Dabei betreffen diese nicht allein den Immobilienkäufer, sondern ebenso den zu beurkundenden Notar. Der Notar ist nämlich dazu verpflichtet, den beurkundeten Kaufvertrag der Grunderwerbsteuerstelle vorzulegen.
Zusammenfassung
Es gibt verschiedene Gründe für Privatpersonen und Unternehmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern. Allerdings ist die häufigste Form eine Anfrage bei den Finanzbehörden bei Bauvorhaben oder dem Kauf von Immobilien. Die Bescheinigungen der Finanzbehörden beziehen sich dabei nur auf die Steuerzahlungen der betroffenen Person. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung keinerlei Steuerschulden aufweisen. Ihr Antrag könnte ansonsten schnell abgelehnt werden.
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