Makler beauftragen

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Es gibt zahlreiche Gründe für den Verkauf einer Immobilie:

  1. Sie haben ein (Mehrfamilien-) Haus geerbt, möchten dieses jedoch weder vermieten noch selbst bewohnen.
  2. Sie wollen sich nach zahlreichen Streitigkeiten nicht mehr mit den Mietern rumplagen. Daher entscheiden Sie sich, die Immobilie stattdessen zu verkaufen.
  3. Das gemeinsame Haus steht nach einer Scheidung zum Verkauf.

Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung stellt Eigentümer häufig vor große Herausforderungen. Denn er kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit. Deshalb beauftragen immer mehr Immobilieneigentümer hierfür einen professionellen Makler.

Wann sich die Beauftragung eines Maklers lohnt und was Sie dabei bedenken sollten, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich für diese Option entscheiden.

Makler beauftragen – Was ist im Vorfeld zu beachten?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig, zunächst den richtigen Makler zu finden. Ein guter Makler überzeugt neben einer hohen Servicequalität auch mit einem breiten Leistungsspektrum. Zusätzlich verfügt er über ein großes Wissen rund um die Themen, Immobilienverkauf, Immobilienbewertung und Grundstücksbewertung. Kurzum: Ein professioneller Makler ist die Anlaufstelle Nummer eins, wenn Sie Ihre Immobilie schnell und gewinnbringend weiterverkaufen möchten.

Folgende Leistungen sollte ein qualifizierter Immobilienmakler anbieten:

  1. Umfassendes Erstgespräch
  2. Immobilienbewertung
  3. Zusammentragen aller relevanten Unterlagen
  4. Entwickeln einer individuellen Verkaufsstrategie
  5. Erstellung eines Verkaufsexposés
  6. Vermarktung der Immobilie über diskrete Kanäle
  7. Organisation von Besichtigungsterminen und Präsentation der Immobilie
  8. Übernahme der Verkaufsverhandlungen
  9. Hilfe bei der Erstellung des Kaufvertrags zusammen mit dem Notariat
  10. Betreuung bis zum Kaufabschluss

Warum einen Makler beauftragen?

Statistiken zeigen, dass viele Eigentümer lieber einen Makler beauftragen, anstatt sich eigenständig um den Verkauf der Immobilie zu bemühen. Und das nicht ohne Grund. Schließlich bringt die Beauftragung eines Maklers eine Reihe an Vorteilen mit sich – sowohl für Kaufinteressenten als auch für die Eigentümer:

  • Effektive Verkaufschancen: Gute Makler sind in der Lage, ein Objekt zu einem höheren Preis zu verkaufen als üblich. Das funktioniert zum Beispiel mittels Vermarktungsdruck, wodurch Makler mehr Interessenten erreichen. Damit steigt wiederum der Preis.
  • Makler als Lösungsfinder: Oft begleiten zahlreichen Problemen den Verkaufsprozess. Der erfahrene Immobilienmakler kennt diese Herausforderungen und findet für verschiedene Probleme zielsicher die passende Lösung. Er kennt sich zudem in Nebenthemen wie der Spekulationssteuer oder Erbschaftssteuer für Immobilien
  • Versicherungsschutz: Durch die Haftpflichtversicherung Ihres Maklers erhalten Sie eine Freistellung von Schadensersatzansprüchen des Käufers.

Der Hauptgrund, einen Makler zu beauftragen, ist jedoch zweifelsohne dessen Expertise. Immobilieneigentümer müssten sich in zahlreiche Themen erst einarbeiten. Außerdem verfügen Sie nicht über die nötigen Instrumente. Dazu gehören unter anderem:

  • Tools und Programme, mit denen der Makler Grundrisse von Immobilien erstellt
  • Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung
  • Interne Interessenbanken

Die meisten Verkäufer haben hingegen keine Erfahrung im Verkauf von Immobilien. Durch den Makler lassen sich so typische Fehler beim Verkauf der Immobilie vermeiden. Hinzu kommt, dass auch viele Interessenten beim Immobilienkauf eine professionelle Beratung wünschen. Indem Sie einen Makler einschalten, steigern Sie somit ebenfalls die Verkaufschancen.

Makler beauftragen

Individuelles Marketingkonzept

Es gibt verschiedene Wege, eine Immobilie zu vermarkten. Ein Makler kennt den Immobilienmarkt und die jeweiligen Zielgruppen. Er passt die Marketingstrategie also dementsprechend an. Die Präsentation der Immobilien findet immer auf unterschiedlichen Plattformen statt. Neben zahlreichen Onlineanzeigen auf verschiedenen Portalen gibt es auch Offlinemaßnahmen. Abgesehen davon gehört es zu den Standardleistungen eines Maklers, die Immobilie potenziellen Käufern zu präsentieren.

Professionelle Verhandlung durch den Makler bei Besichtigung

Feste Arbeitszeiten und andere Termine und Verpflichtungen lassen oft wenig Zeit für Besichtigungstermine. Daher lohnt es sich insbesondere für Berufstätige, für den Verkauf ihrer Immobilie einen Makler zu beauftragen.

Dabei übernimmt Ihr Makler nicht nur die Organisation. Er weiß ebenso genau, wie er die Immobilie im besten Licht erstrahlen lässt. Denn nur so kann der Immobilienverkauf gelingen. Zusätzlich übernimmt der Makler im Anschluss auch die kompletten Vertragsverhandlungen.

Makler beauftragen: Die Kosten im Überblick

Wer einen Immobilienmakler beauftragen möchte, sollte sich mit den damit verbundenen Kosten auseinandersetzen. Die Maklerprovision, auch unter dem Begriff Maklercourtage bekannt, ist gesetzlich geregelt. Faustregel: Je höher der Verkaufspreis für Ihre Immobilie, desto höher fällt auch die Maklerprovision aus.

Ein Maklervertrag ist laut BGB kein Dienstleistungsvertrag. Das bedeutet, dass bei der Beauftragung selbst noch keine Kosten für Sie anfallen. Sie schulden dem Makler also kein Entgelt für die bisher erbrachte Leistung. Die Vergütung selbst fällt damit ausschließlich dann an, wenn Sie die Immobilie erfolgreich verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Makler bis dahin umfangreiche Leistungen erbracht hat.

Maklerprovision: Wer bezahlt den Makler?

Seit dem 23.12.2021 gilt das „Gesetz über die Beteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses besagt, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerkosten in der Regel teilen. Allerdings sind ebenso eine reine Außenprovision sowie eine reine Innenprovision möglich. Klären Sie daher im Vorfeld, welche Kosten anfallen und wie diese aufgeteilt werden sollen.

Geht es um die Vermietung eines Objekts, so darf die Vergütung bei maximal zwei Nettokaltmieten liegen, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Hier zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein.

Für den Verkauf der Immobilien gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Die Maklerprovision ist damit weiterhin frei verhandelbar. Sie liegt in der Regel jedoch zwischen vier und sieben Prozent des erzielten Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer.

Bildnachweise: Beitragsbild © AdobeStock_357128712, zinkevych, Bild 1 © AdobeStock_296517318, HBS

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