Katasteramt

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Das Katasteramt ist für die amtliche Kartographierung und die Vermessung zuständig. Sie ist besonders wichtig für Immobilienbesitzer oder Kaufinteressenten. Bei diesem Amt können Sie Flurkarten erhalten, die alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück enthalten. Wir von Vamonda stellen Ihnen hier alle relevanten Details zum Katasteramt und seinen Aufgaben zur Verfügung. 

Wo finden Sie das Katasteramt?

In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle für das Vermessungsamt. Die Ämter werden auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene organisiert. Die Behörden werden oft unter anderen Namen geführt. Vor allem die Begriffe Vermessungsamt und Vermessungsbehörde sind weit verbreitet. Eine andere Bezeichnung ist Amt für Bodenmanagement.

Neuerdings werden auch Begriffe mit dem Wortstamm Geo- gebräuchlich. Das soll die stärkere Verbreitung und Nutzung von Geobasisdaten in der Behörde verdeutlichen. Eine mögliche Bezeichnung ist daher unter anderem Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung.

In welchem Verwaltungsbereich Sie das Katasteramt finden können, unterscheidet sich von einem Bundesland zum anderen. Es gibt zum Beispiel Landesämter oder Fachbereiche in den einzelnen Kommunen. Auch Bezirksämter können für die Aufgaben der Vermessung zuständig sein. Aus diesem Grund sollten Sie sich immer genau erkundigen, wer für Ihre Anliegen zuständig ist.

Welche Aufgaben übernimmt das Katasteramt?

Das Katasteramt ist für die Flurstücksvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. Ein Flurstück ist nicht das gleiche wie ein Grundstück. Die Bezeichnung steht für die kleinste amtlich festgelegte Fläche und kann sich in der Größe nicht verändern. Dagegen kann ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Ein Grundstück kann sich durch einen Verkauf oder Kauf der kleineren Einheit auch in der Größe verändern.

Das Liegenschaftskataster enthält alle Daten zu den einzelnen Flurstücken. Diese werden heutzutage oft digital gespeichert. Zusätzlich zu den Katasterkarten führt das Amt auch Katasterbücher und das Vermessungszahlenwerk. Zusammen werden die dort hinterlegten Angaben als Geodaten bezeichnet. Die analogen Varianten aus früheren Zeiten werden dagegen oft noch in den Archiven gelagert. Alle Daten werden weiterhin gesammelt und ausgewertet. Das Katasteramt hält die Datensätze aktuell und ergänzt sie. 

Das Katasteramt ist oft zusätzlich für die Publikation von amtlichen Karten verantwortlich. Damit agiert die Behörde auch als Kartenverlag. Darüber hinaus gibt das Amt Einzelpersonen Auskunft über die gesammelten Daten. Dazu zählt zum Beispiel auch ein Grundbuchauszug.

Was für Auskünfte erhalten Immobilienbesitzer und -käufer?

Sie werden wahrscheinlich mit dem Katasteramt in Kontakt kommen, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder ein Gewerbe- oder Mehrfamilienhaus verkaufen wollen. Dann können Sie bei der Behörde eine sogenannte Flurkarte anfordern. Sie enthält alle wesentlichen Kenndaten zu den einzelnen Flurstücken und damit der Grundstücke. Sie ist eine Voraussetzung für eine Grundstücksbewertung oder eine Immobilienbewertung.

Neben den Auskünften über die Grenzen von Flurstücken und Grundstücken kann das Katasteramt auch weitere Aufgaben übernehmen. Sie können Vermessungsingenieure mit der Landvermessung beauftragen, oder die Teilung eines Grundstücks in die Wege leiten. Darüber hinaus können Sie auch den Grundriss eines neuen Gebäudes in die Flurkarte eintragen lassen.

Alle diese Vorgänge sind wichtig, wenn Sie eine Wohn- und Gewerbeimmobilie kaufen oder verkaufen wollen. Die Flurkarte gehört zu den wichtigen Unterlagen für den Verkauf.

Wer erhält Auskünfte?

Grundsätzlich kann jeder Antragsteller Auskünfte vom Katasteramt bekommen. Der Umfang der weitergegebenen Daten kann sich jedoch von Person zu Person unterscheiden. Wenn Informationen durch das Datenschutzrecht geschützt sind, können sie nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Das betrifft zum Beispiel Auskünfte über die Besitzer der Grundstücke. Auch andere personenbezogene Daten werden nur an bestimmte Personen herausgegeben. 

Liegenschaftskarten, Flurkarten und Flurstücksnachweise sind frei verfügbar und teilweise sogar online einsehbar. So können Sie sogar kostenlos bestimmte Angaben erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die konkreten Grenzen der Flurstücke, sowie anliegende Straßen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Das sind wichtige Informationen für Käufer.

Die Eigentümernachweise gibt das Amt dagegen nur an berechtigte Personen heraus. Das können zum Beispiel Eigentümer, Notare Erbbauberechtigte oder Ämter sein. Aber auch Kaufinteressenten können unter Umständen diese Informationen erhalten. Sie können die Antragstellung auch abgeben, wenn Sie einen Makler beauftragen. Die Auskunft ist zum Beispiel für eine Baugenehmigung oder die Grunderwerbssteuerberechnung nötig. Ob ein konkreter Antragsteller Auskunft erhält, entscheidet das Katasteramt im Einzelfall. Je nach Art der Auskunft können auch Gebühren anfallen. Die Höhe der Kosten unterscheidet sich je nach Auskunft von einem zu einem anderen Amt.

Bildnachweis: @AdobeStock_397046959; Olivier-Tuffé, @AdobeStock_418981404, Grispb

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