Der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie ist oft mit viel Aufwand verbunden. Sie können es sich einfacher machen, indem Sie zu diesem Zweck einen Makler beauftragen. Mit dieser Fachperson schließen Sie dann einen Vertrag ab. In den meisten Fällen geschieht das in Form eines so genannten Makleralleinauftrags.
Wir von Vamonda erklären Ihnen, wie sich dieser Begriff definiert und wie er sich von einem „qualifizierten Makleralleinauftrag“ unterscheidet.
Was macht den Makleralleinauftrag aus?
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben sich hierfür bereits an einen Makler gewandt? Sobald Sie einen Makleralleinauftrag abgeschlossen haben dürfen Sie keinen weiteren Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen. Der Maklervertrag enthält in diesem Fall eine Abmachung über eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Makler und Auftraggeber. Wenn Sie diese Bedingung missachten, kann Ihnen eine Vertragsstrafe drohen. Sie können Ihre Immobilie allerdings auch privat verkaufen. In diesem Fall steht dem Makler keine Maklerprovision mehr zu.
Was ist ein qualifizierter Makleralleinauftrag?
Neben dem Makleralleinauftrag gibt es auch noch einen qualifizierten Makleralleinauftrag. Dieser ist auch als erweiterter Makleralleinauftrag bekannt. In diesem Fall dürfen Sie Ihre Immobilie nicht privat verkaufen. Tritt ein Interessent an Sie heran, müssen Sie ihn an den Makler verweisen. Auch diesen Punkt sollten Sie im Vertrag in einer „Verweisungsklausel“ festhalten.
In diesem Fall schließen Sie mit dem Immobilienmakler anstatt des sonst üblichen Formularvertrag einen Individualvertrag ab. Anschließend verlieren die AGB des Maklers ihre Gültigkeit. Das ist der Grund, warum diese Form des Maklervertrags eher selten ist. Bei Verkäufen von Häusern oder Wohnungen kommt sie kaum vor. Bei Großprojekten nutzen Makler diese Form hingegen häufiger.
Was ist ein einfacher Maklervertrag?
Neben den beiden Arten des Makleralleinauftrags gibt es auch noch den einfachen Maklervertrag. Hier fehlt die Vereinbarung darüber, dass Sie keinen weiteren Makler hinzuziehen dürfen. Sie müssen die Maklergebühren nur an den Makler bezahlen, der den Kaufvertrag am Ende vermittelt hat. Allerdings ist der Makler nicht dazu verpflichtet, die Immobilie erfolgreich zu vermarkten. Einen einfachen Maklervertrag können Sie außerdem jederzeit kündigen.
Welche Vorteile bietet ein Makleralleinauftrag Ihnen?
Der Makleralleinauftrag hat auch für Sie einige Vorteile. Er verpflichtet den Makler, sich um die Vermarktung zu bemühen. Wird der Makler nicht tätig, können Sie Schadensersatz von ihm fordern. Der Makler hat bei einem Makleralleinauftrag aber auch eine hohe Motivation, die Immobilie zu vermarkten. Er kann sich sicher sein, dass der Aufwand nicht umsonst ist. Damit ist die Vermarktung oft auch umfangreicher.
Von Vorteil ist auch, dass Sie nur einen einzigen Ansprechpartner haben. Das macht den Verkauf der Immobilie einfacher. Sie müssen sich nicht bei verschiedenen Maklern nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Zudem ist es bei einfachen Maklerverträgen möglich, dass Ihre Immobilie mehrfach auf der gleichen Plattform auftaucht. Das wirkt auf Interessenten oft unseriös und es kann zu weniger Anfragen kommen. Mit einem Makleralleinauftrag vermeiden Sie diese Schwierigkeit.
Welche Nachteile hat der Makleralleinauftrag?
Ein Makleralleinauftrag hat im wesentlichen zwei Nachteile. Zum einen vereinbart der Makler oft eine feste Laufzeit. Kann der Makler die Immobilie in dieser Zeit nicht verkaufen, dann endet der Vertrag automatisch.
Viele Makler sichern sich im Vertrag außerdem das Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Dann kann der Makler Kosten für die Vermarktung von Ihnen einfordern. Ohne diesen Vertragspunkt kann er nur dann Gebühren verlangen, wenn auch wirklich ein Kaufvertrag für die Immobilie zustande kommt.
Gibt es ein Widerrufsrecht für einen Makleralleinauftrag?
Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für den Makleralleinauftrag. Allerdings ist dieses Recht auch an einige Bedingungen geknüpft:
- Es gilt nur für Verträge, die Sie als „Fernabsatzgeschäft“ oder „Haustürgeschäft“ zustande kamen. Das kann zum Beispiel ein Vertrag sein, den Sie über das Internet oder das Telefon abgeschlossen haben. Oder der Makler hat Sie an Ihrer Haustür aufgesucht.
- Darüber hinaus müssen Sie als Privatperson den Vertrag selbst abgeschlossen haben.
- Handeln Sie als Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Wenn der Vertrag diese Bedingungen erfüllt, haben Sie 14 Tage Zeit, um ihn zu widerrufen. Wichtig hierbei ist, dass der Maklervertrag eine Widerrufsbelehrung enthält. Ist sie nicht vorhanden oder fehlerhaft, dann verlängert sich die Widerrufsfrist.
Makleralleinauftrag: Welche Informationen sollte der Maklervertrag enthalten?
Ein Maklervertrag sollte immer alle nötigen Informationen enthalten. Dafür gibt es verschiedene Muster. Der Vertrag sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:
- Die Eckdaten der Immobilie
- Angaben zu Ihnen als Auftraggeber
- Angaben zum Makler
- Informationen zur geplanten Vermarktung
- Höhe der Maklergebühren
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Eventuelle Aufwandsentschädigung
- Pflichten beider Vertragspartner
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