So berechnen Sie die Maklerprovision

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Der Verkauf von Immobilien ist oft eine unübersichtliche Angelegenheit. Der gesamte Prozess setzt sich aus vielen kleinen Aufgaben zusammen, die Sie alle sorgfältig erledigen sollten. Alternativ können Sie aber auch einen Makler beauftragen. Dieser verlangt allerdings immer eine Provision. Hier bei Vamonda erfahren Sie, welche Summen üblich sind.

Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision ist die Summe, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung einer Wohnung oder eines Hauses erhält. Dieser Betrag wird auch oft als Courtage bezeichnet. Anders ausgedrückt ist die Provision der Lohn, den der Makler für seine Arbeit erhält.

Wann darf ein Makler eine Provision verlangen?

Die Arbeit eines Maklers unterliegt immer rechtlichen Bestimmungen. Besonders wichtig ist dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Paragraph 652 finden Sie genaue Angaben dazu, wann der Makler eine Provision verlangen darf:

  • Sie haben mit dem Makler einen wirksamen Vertrag
  • Der Makler hat seine Aufgabe erfüllt, das heißt, ein Miet- oder Kaufvertrag ist mithilfe des Maklers zustande gekommen und wurde von beiden Parteien unterzeichnet.

Wichtig: Ein seriöser Maklervertrag sollte immer auch Angaben zu den genannten Bedingungen enthalten. Darüber hinaus sollte dort auch die Höhe der Provision schriftlich festgehalten sein.

In welchen Fällen ist die Maklerprovision unzulässig?

Nicht immer darf ein Makler eine Provision verlangen. In den folgenden drei Situationen ist die Maklercourtage nicht gestattet:

  • Der Makler vermittelte eine preisgebundene Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel Sozialwohnungen.
  • Der Makler ist selbst Eigentümer der Immobilie. Oder er verwaltet die vermittelte Immobilie.
  • Sie stehen in einer engen wirtschaftlichen oder rechtlichen Verbindung zum Makler.

Gut zu wissen: Darüber hinaus kann der Makler auch keine Gebühr verlangen, wenn der Vertrag nicht durch ihn zustande kam. Allerdings sollten Interessenten nicht versuchen, die Courtage zu umgehen. Wenn Sie direkt auf den Verkäufer oder Vermieter zugehen, kann die Provision trotzdem fällig werden. Der Makler muss dann nachweisen, dass er den ersten Kontakt zwischen den beiden Parteien hergestellt hat.

Können Sie die Höhe der Maklergebühren verhandeln?

Grundsätzlich können Sie die Maklerprovision verhandeln. Sie sollten sich schon vor der ersten Kontaktaufnahme über die übliche Höhe der Gebühr informieren. So gehen Sie gut vorbereitet in das Gespräch.

Halten Sie die vereinbarte Gebühr immer schriftlich fest. Am besten ist sie Teil des Maklervertrages. E-Mails und andere Schriftstücke heben Sie für alle Fälle besser auf. Sie sind besonders wichtig, wenn es keinen Vertrag gibt.

Bedenken Sie, dass es nur schwer möglich ist, die Provision im Nachhinein zu ändern. Bei einem überhöhten Betrag müssen Sie vor Gericht ziehen. Allerdings dürfen Sie die Gebühr nicht schon bezahlt haben. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.

Maklerprovision berechnen: So geht's

Die Höhe der Maklerprovision variiert, je nachdem ob es sich um eine Vermietung oder einen Verkauf handelt:

  • Im Falle einer Vermietung ist die Höhe der Gebühr gesetzlich begrenzt. Sie darf in diesem Fall maximal der Summe von zwei Nettokaltmieten entsprechen.
  • Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, gibt es dagegen keine rechtliche Regelung. In diesem Fall können Sie sich an Durchschnittswerten orientieren. Viele Makler nutzen diese Werte ebenfalls, um Ihre Preise zu berechnen. Es ist üblich, dass die Dienstleister zunächst einen Prozentsatz festlegen. Diese Zahl bezieht sich auf den erzielten Verkaufspreis. In den meisten Regionen liegt dieser zwischen 4 und 8 Prozent.

Wer muss die Provision bezahlen?

Lange Zeit mussten immer die Mieter die Maklerprovision bezahlen. Das hat sich am 1. Juni 2015 geändert. Seitdem gilt das Bestellerprinzip. Anders gesagt: Wenn Sie den Makler beauftragt haben, müssen Sie auch die Maklerprovision bezahlen. Sollten Sie selbst eine Immobilie suchen und nehmen die Leistungen eines Maklers in Anspruch, gilt das Gleiche: Auch dann müssen Sie für die Maklergebühren aufkommen.

Beim Verkauf von Immobilien gelten erst seit Dezember 2020 feste Regelungen. Davor konnten Sie die Aufteilung der Maklergebühren prinzipiell frei verhandeln. Seitdem das neue Gesetz gilt, gibt es jedoch eine geteilte Maklerprovision: Beauftragen Sie den Makler, um zum Beispiel Ihr Mehrfamilienhaus zu verkaufen, zahlen Sie demnach mindestens die Hälfte der Gebühr.

Können Sie eine Provision steuerlich absetzen?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Maklerprovision von der Steuer abzusetzen. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regelung. Dazu gehören die folgenden Situationen:

  • Sie verkaufen eine Mietimmobilie und kaufen direkt danach eine neue Mietimmobilie. In diesem Fall können die Gebühren als Werbungskosten
  • Wenn Sie eine Immobilie kaufen und sie direkt vermieten, gehört die Gebühr zu den
  • Haben Sie eine Mietimmobilie und beauftragen einen Makler für die Suche nach potenziellen Mietern? Dann können Sie die Gebühren ebenfalls als Werbungskosten absetzen.
  • Sie haben einen beruflich genutzten Wohnraum. Das kann zum Beispiel eine Dienstwohnung sein.
Maklerprovision berechnen

Vorteile: Warum lohnt es sich, einen Makler zu beauftragen?

Einen Makler zu beauftragen bringt diverse Vorteile mit sich: Die Experten kennen den Immobilienmarkt sehr gut. Oft haben Sie sich sogar auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Es gibt zum Beispiel Immobilienmakler für Anlageimmobilien.

Auf diese Weise können Sie viel Zeit sparen. Viele Makler haben außerdem einen Kundenstamm, dem sie eine Immobilie anbieten können. So kann es schnell zu einem Abschluss kommen. Dabei hilft auch eine realistische Einschätzung des Kauf- oder Mietpreises.

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Bidlnachweise: Headerbild © AdobeStock_76310617, Coloures-Pic; Bild 1 © AdobeStock_475083763, LIGHTFIELD STUDIOS

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