Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss zwar die Mieteinnahmen versteuern und Gewerbesteuer zahlen. Jedoch kann man beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien auch einiges an Steuern sparen.
Wir von Vamonda zeigen ihnen, welche Einsparmöglichkeiten Sie in puncto Steuer haben. Lesen Sie außerdem, auf was Sie bei der Steuererklärung dringend achten sollten.
Immobilien als Kapitalanlage
Eine Wohn- und Gewerbeimmobilie zu kaufen ist grundsätzlich seit vielen Jahrzenten sehr interessant. Dabei steht vor allem das Zinshaus ganz oben auf der Beliebtheitsskala. Bereits beim Kauf der Immobilie können Sie Steuern sparen:
- Wenn Sie oder der Verkäufer einen Makler beauftragen (5995149230252-B-005) möchten, können Sie die Kosten hierfür absetzen.
- Auch die Kosten für ein Immobiliengutachten sowie die Arbeitskosten für Modernisierungen und energetische Sanierungen können Sie steuerlich geltend machen.
- Egal ob Sie ein Mehrfamilienhaus geerbt oder eine Immobilie gekauft haben: Sobald eine Immobilie den Besitzer wechselt, ist eine notarielle Beurkundung Auch diese Gebühren können Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben.
So können Sie als Vermieter Steuern sparen
Wer eine Immobilie oder Teile dieser vermietet, muss die Einnahmen beim zuständigen Finanzamt angeben und seine Mieteinahmen entsprechend versteuern.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Kosten, die Ihnen durch die Vermietung entstehen, abzusetzen. Hierunter fallen zum Beispiel:
- Maklerkosten
- Kosten für den Steuerberater
- Anwaltskosten
- Die Darlehenszinsen
- Kosten für die Hausverwaltung
- Kosten für einen Hausmeister
- Nebenkosten wie Heizung oder Müllabfuhr
- Kosten für die Schneebeseitigung
- Lineare Abschreibungen der Anschaffungskosten für bis zu 50 Jahre
Tipp: Hier erfahren Sie mehr zum Thema „Abschreibung einer Immobilie„.
Grunderwerbsteuer sparen, Standorte vergleichen
Sie wollen selbst bauen oder sich eine Immobilie kaufen? Bevor es um eine Baugenehmigung oder die Unterzeichnung der Kaufverträge geht, sollten Sie auch Standorte miteinander vergleichen.
Sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Grundsteuer unterscheiden sich deutlich zwischen einzelnen Bundesländern und Gemeinden. Während die Grunderwerbssteuer eine einmalige Zahlung ist, müssen Sie die Grundsteuer viermal im Jahr zahlen. Vielleicht erscheint die Ersparnis im ersten Moment nur minimal. Auf die Jahre betrachtet handelt es sich jedoch um eine beachtliche Steuerersparnis, die sich sehen lassen kann.
Gut zu wissen: Sie nutzen die Immobilie privat? Dann können Sie die Grunderwerbssteuer nicht absetzen. Die Absetzung ist ausschließlich bei Eigentümern möglich, welche die Immobilie vermieten.
Sonderfall Denkmalschutz: Steuern bei Denkmal- und Sanierungsimmobilien
Für Denkmalimmobilien gibt es besondere Auflagen. Zuständig für diese sind die jeweiligen Denkmalbehörden. Das Ziel des Denkmalschutzes besteht darin, das traditionelle Erscheinungsbild der Gebäude zu bewahren. Ein anschauliches Beispiel sind die besonderen Fassaden einer Altstadt, die durch diesen Schutz erhalten bleiben.
Angesichts dessen unterliegt die Sanierung dieser Gebäude strengen Richtlinien. Eine Genehmigung erfolgt dabei stets unter der Berücksichtigung der geltenden Denkmalauflagen.
Das Finanzamt kommt Vermietern sowie Eigentümern allerdings entgegen. Sie haben die Möglichkeit, die Anschaffungskosten zum Teil abzusetzen. Grund hierfür ist der Mehraufwand, der für Eigentümer aufgrund des Denkmalschutzes anfällt.
Die Steuervorteile eines Eigenheims
Durch die Abschaffung der Eigenheimzulage fielen auch die steuerlichen Förderungen für das Eigenheim weg. Dennoch haben Sie auch hier einige Steuervorteile, die Sie nutzen sollten.
Durch das „Eigenheimrentengesetz“ ist es möglich, neben dem monatlichen finanziellen Zuschuss, 2.100 Euro als Sonderausgabe abzusetzen. Außerdem gibt es die Eigenheimrente, die auf eine schnelle Schuldenfreiheit abzielt.
Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt, dass Ihr bereits angespartes Kapital bei Renteneintritt nachgelagert besteuert wird. Hierbei handelt es sich um eine Einmalbesteuerung, bei welcher immerhin nur 70 Prozent des Beitrags zu besteuern sind. Sie können allerdings die Tilgungsleistungen vom Darlehen steuerlich absetzen.
Bei einem Eigenheim sind die Anschaffungskosten sowie die Neubaumaßnahmen nicht von der Steuer absetzbar.
Diese Kosten können Sie wiederum steuerlich geltend machen:
- Notarkosten
- Grundsteuer
- Grunderwerbsteuer
Darüber hinaus lassen sich noch weitere Ausgaben absetzen. Dabei handelt es sich in der Regel um Dienstleistungen, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Immobilie in Anspruch genommen haben. Anzugeben sind diese Ausgaben in der Anlage zur haushaltsnahen Aufwendung in Ihrer Steuererklärung.
Diese unterteilen sich in folgende Bereiche:
- Erbrachte Handwerksleistungen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
1. Handwerkskosten
Es stehen Reparaturen am Eigenheim an? Dann setzen Sie die anfallenden Kosten von der Steuer ab. Das gilt auch für Ferienhäuser oder Zweitwohnsitze. Alle Arbeiten, die für die Renovierung, Modernisierung und Erhaltung des Eigenheims nötig sind, können Sie in der Steuererklärung angeben.
Wichtig: Um die Handwerkskosten steuerlich absetzen zu können, dürfen Sie die Rechnungen nicht in bar bezahlen. Außerdem müssen die Materialien und die Arbeitskosten separat aufgelistet sein. Das liegt daran, dass diese zu unterschiedlichen Sätzen angegeben sind. Die Steuerlast verringert sich um maximal 1200 Euro (§ 35x EstG). Sie können die Aufwendungen dabei mit bis zu 20 Prozent angeben.
2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich um Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören neben Putzhilfen auch Babysitter sowie Pflegedienste. Wie hoch die Steuerermäßigung ausfällt, ist von der Beschäftigungsart abhängig:
- Ein Minijob lässt sich mit 20 Prozent der Kosten angeben, wobei der maximale Satz bei 510 Euro liegt.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen können Sie mit 20 Prozent angeben, allerdings mit einer maximalen Höhe von 4.000 Euro.
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