Die Energieausweispflicht – alles, was Sie wissen sollten

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Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten möchten, spielt der Energieausweis eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus ist er hierzulande sogar die Energieausweispflicht. Der Energieausweis sollte am besten schon im Exposé oder dem Immobilieninserat beigefügt sein. Spätestens bei der Hausbesichtigung gilt es jedoch das Dokument für den Kaufinteressenten vorzulegen. Nach dem Immobilienverkauf müssen Verkäufer den Energieausweis der Immobilie im Original an den Käufer auszuhändigen.

Wann besteht die Energieausweispflicht?

Bei dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis bereits seit dem Jahre 2014 Pflicht. Selbst bei Neubauten ist dieser Bestandteil der Unterlagen für den Bauantrag. Das gilt jedoch nicht nur für Wohngebäude, sondern ebenso für Gewerbebauten. Des Weiteren ist ein Energieausweis erforderlich, wenn es um eine umfassende energetische Sanierung geht. Etwa auf KfW-Effizienzhaus-Standard. Der Energieausweis ist daher auch für die Immobilienbewertung ausschlaggebend. Er wirkt sich damit unmittelbar auf den Kaufpreis aus.

Gut zu wissen: Ein Vermieter kann die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen. Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, so zahlen Sie anteilig innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Zusätzlich besteht immer ein Anspruch darauf, den Energieausweis ausgehändigt zu bekommen.

Energieausweispflicht: Die erweiterte Aushangpflicht

Es gibt auch Gebäude, die von der Energieausweispflicht ausgenommen sind. Dazu gehören kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Des Weiteren brauchen Baudenkmäler ebenso keinen Energieausweis und auch Gebäude mit einer besonderen Nutzung sind ausgeschlossen. Dazu gehören etwa Werkstattgebäude oder Ställe. Hinzu kommen Ferienhäuser und Gebäude, welche nicht regelmäßig gekühlt oder beheizt sind.

Die Energieausweis-Pflicht – alles, was Sie wissen sollten

Wo bekommt man den Energieausweis?

Ob für den Neubau, eine Modernisierung, den Immobilienverkauf oder für eine anstehende Vermietung: Den Energieausweis können Sie ganz einfach selbst beantragen. Viele nutzen das Internet, um den Energieausweis zu beantragen, wobei dies für Laien Hürden birgt. Ein einfacherer und sicherer Weg ist es, einen Innungs-Schornsteinfeger mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Ein solcher Ausweis darf nur durch Personen mit einer besonderen Aus- beziehungsweise Weiterbildung ausgestellt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Schornsteinfeger
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Physiker

Die Umsetzung der Energieausweispflicht bei Wohnungen und Mehrfamilienhäusern

Normalerweise stellen Energieberater den Energieausweis immer für das komplette Gebäude aus. Das ist auch dann der Fall, wenn es um Eigentumswohnungen geht. Damit ist der Energieausweis Sache der Eigentümergemeinschaft.

Gemischt genutzten Gebäude bilden einen Sonderfall: Hierbei kann es sich zum Beispiel um Gebäude handeln, in denen nur die obere Etage bewohnt ist. Im unteren Bereich kann sich statt Wohnungen ein kleines Geschäft befinden. Hier muss sowohl für die Wohnung als auch für den Gewerbeteil separat ein Energieausweis vorhanden sein. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Nutzungsart stark dominiert.

Die Energieausweis-Pflicht – alles, was Sie wissen sollten

Die Vorlage des Energieausweises

Seit 2014 sind beim Verkauf einer Immobilie und ihrer Vermietung folgende Angaben zu machen:

  • Art des Energieausweises: Handelt es sich um einen Verbraucherausweis oder einen Bedarfsausweis?
  • Es muss ersichtlich sein, wie hoch der Energiebedarf ausfällt. Dabei ist der Energieverbrauch in Kwh pro Quadratmeter anzugeben.
  • Die Heizungsart, mit der aktuell geheizt wird.
  • Das Baujahr.
  • Die Energieeffizienzklasse: Bei älteren Ausweisen lässt sich diese ganz einfach umrechnen, was jedoch keine Pflicht ist.

Wichtig: Bei der Besichtigung der Immobilie ist den Interessenten der Energieausweis durch den Verkäufer oder den Makler vorzulegen. Dabei muss das gesamte Dokument vorhanden sein, einzelne Auszüge reichen nicht. Das umfasst ebenso die Empfehlung für eine Modernisierung. Das Vorlegen muss dabei immer vor Vertragsabschluss geschehen sein. Ob als Aushang bei der Immobilienbesichtigung, per Post oder E-Mail, ist dabei egal.

Sie haben bereits einen Energieausweis und möchten Wohnungen neu vermieten oder Gebäude verkaufen? Prüfen Sie immer, ob dieser noch aktuell ist. Die Ausweise verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit. Nach einer Modernisierung fällt der Ausweis oft besser aus. So können Sie auch eine Mieterhöhung nach Modernisierung einfacher durchsetzen. Das gilt ebenso für die Modernisierungsumlage.

Die meisten Notare prüfen bereits im Rahmen der Kaufvertragsvorbereitungen, ob der Energieausweis bereits vorliegt. Selbst wenn beide Parteien auf diesen Ausweis verzichten: Nicht alle Notare sind dazu bereit, den Kaufvertrag, ohne den Ausweis zu beurkunden.

Sie sind an weiteren spannenden Immobilienthemen interessiert? Dann legen wir Ihnen unsere anderen Ratgeber ans Herz. Dazu gehören unter anderemSolaranlage: Kosten im Überblick“ und „Energetische Sanierung: Alles, was Sie wissen müssen!“.

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