Wie berechnen sich die Maklergebühren?

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Der Verkauf oder die Vermietung von Immobilien sind nicht immer einfach. Sie benötigen Zeit, Geduld und das Wissen um alle notwendigen Unterlagen und Vorgänge. Wenn Sie sich diesen Aufwand erleichtern wollen, sollten Sie einen Makler beauftragen. Dieser nimmt Ihnen die Arbeit ab und kann seine Fachkenntnis positiv einbringen. Für seine Arbeit erhält er Maklergebühren. Aber wie berechnen sich diese Kosten und wer muss sie zahlen?

Was sind Maklergebühren?

Maklergebühren werden oft auch als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet. Diese Begriffe stehen für die Bezahlung, die der Makler erhält. Die Maklergebühren werden schon zu Anfang der Zusammenarbeit in einem Maklervertrag schriftlich festgehalten.

In den meisten Fällen vereinbaren Sie mit dem Makler einen Prozentsatz. Dieser berechnet sich immer am endgültigen Verkaufspreis. Anhand des geschätzten Wertes ihrer Immobilie können Sie die anfallenden Gebühren grob überschlagen.

In einigen Fällen bieten Makler aber auch Festpreise für einzelne Leistungen an. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Erstellung von Inseraten und Exposés hgf. Diese Makler bieten die Leistungen einzeln oder als Teil eines Pakets an.

Achten Sie immer genau auf die versprochenen Leistungen. Diese sollte der Makler genau im Vertrag aufzählen.

Wie hoch können die Maklergebühren sein?

Die Höhe der Maklergebühren ist nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind sie Verhandlungssache. Es gibt aber einen ortsüblichen Durchschnitt für die Bezahlung eines Maklers. Es gab schon Gerichtsverfahren, in denen die Gebührenansprüche von Maklern zurückgewiesen wurden. In diesen Fällen lagen die Kosten weit über der ortsüblichen Höhe.

Bei der Vermittlung einer Vermietung ist die Höhe der Maklergebühren begrenzt. In diesem Fall dürfen die Gebühren nicht höher als zwei Nettokaltmieten sein.

Wann werden die Maklergebühren fällig?

Eine Maklergebühr ist immer erst dann zu zahlen, wenn der Makler seine Arbeit erfolgreich erledigt hat. Das heißt, dass durch ihn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen sein muss. 

Wenn Sie den Vertrag mit dem Makler kündigen, wird er in vielen Fällen die Erstattung einzelner Leistungen fordern. Dazu gehören oft die Kosten für Inserate, Telefonate und Besichtigungstermine. Der Makler muss aber den geleisteten Aufwand nachweisen können.

Ein Makler kann keine Gebühr verlangen, wenn er seine eigene Immobilie vermittelt. Das gilt auch für die Vermittlung von preisgebundenen Wohnungen, wie zum Beispiel einer Sozialwohnung.

Wer zahlt die Maklergebühren?

Es gibt keine einheitlichen Regelungen für die Zahlung von Maklergebühren. Es gibt Regelungen für unterschiedliche Fälle. 

Wenn eine Privatperson eine Immobilie kauft, werden die Maklergebühren aufgeteilt. Käufer und Verkäufer übernehmen jeweils 50 Prozent der Gebühren. Das ist seit Dezember 2020 gesetzlich geregelt. Die Regelung gilt für diese Arten von Immobilien:

  • Einfamilienhäusern
  • Zweifamilienhäuser
  • Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke mit einer entsprechenden Altlast

Wenn Sie die Immobilie als gewerbliches Renditeobjekt oder als Zinshaus verkaufen, gelten andere Regelungen. In diesem Fall verhandeln Sie als Verkäufer die sogenannte Innenprovision mit dem Makler. Der Käufer muss dagegen die Außenprovision bezahlen. Die folgenden Immobilien fallen unter diese Regelung:

Was ist das Bestellerprinzip?

Bei der Vermietung von Immobilien gelten andere Regelungen als beim Verkauf. Hier greift seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. 

Dieses Prinzip besagt, dass derjenige die Gebühren bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Vor dem Juni 2015 wurden die Maklergebühren in den meisten Fällen von den neuen Mietern bezahlt. 

Können Sie die Maklergebühren umgehen?

Theoretisch können Sie die Maklergebühr umgehen, wenn Sie eigenständig einen Kauf- oder Mietinteressenten finden. In diesem Fall sollten Sie aber nachweisen können, dass der Makler nicht beteiligt war. Sonst kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. 

Darüber hinaus ist es nicht fair, den Dienstleister nicht für seine geleistete Arbeit zu bezahlen. Wenn Sie die Maklergebühr auf keinen Fall bezahlen wollen, sollten Sie schlicht keinen Makler beauftragen.

Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit mit einem Makler?

Die Zusammenarbeit mit einem Makler hat viele Vorteile. Die Dienstleister sind Experten für den Immobilienmarkt. Sie kennen die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung von Häusern und Wohnungen. 

Makler erstellen Inserate und Exposés. Sie besorgen wichtige Unterlagen wie den Grundbuchauszug, die Teilungserklärung oder den Bebauungsplan. Damit lässt sich außerdem der Wert der Immobilie einfach abschätzen.

Der Immobilienmakler organisiert auch den Kontakt zu den Interessenten. Er führt Besichtigungstermine durch und holt wichtige Informationen zu diesen ein. Bei einer Vermietung kann er zum Beispiel eine Mieterselbstauskunft ausfüllen lassen.

Auch in schwierigen Situationen kann ein Makler sinnvoll sein. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, ist der Makler eine neutrale Person. Er vermittelt zwischen den Erben und berechnet einen wahrscheinlichen Verkaufspreis. Damit umgehen Sie etwaige Streitigkeiten.

Können Sie eine Maklergebühr steuerlich absetzen?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, kommen verschiedene Kosten und Steuern auf Sie zu. Dazu gehört zum Beispiel die Grunderwerbssteuer. Um diese Kosten zu reduzieren, können Sie eine Maklergebühr in ganz bestimmten Fällen steuerlich absetzen. Diese Situationen machen das möglich:

  • Die Maklergebühren gelten als Werbungskosten, wenn Sie über einen Makler nach Mietern suchen.
  • Sie haben eine Dienstwohnung oder nutzen Ihren Wohnraum beruflich.
  • Sie vermieten eine gekaufte Immobilie direkt im Anschluss an jemand anderen. Die Gebühren gelten dann als Teil der Gesamtanschaffungskosten.
  • Die Maklergebühren gelten auch dann als Werbungskosten, wenn Sie eine Mietimmobilie verkaufen und direkt ein neues Mietobjekt kaufen.

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Bildnachweise: @AdobeStock, Jirapong

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