Die „Mieterselbstauskunft“ verrät Ihnen mehr über Ihre potenziellen Mieter. Die darin enthaltenen Informationen helfen Ihnen, den passenden Bewerber auszuwählen. Schließlich wollen Sie sich für die Partei entscheiden, mit der Sie langfristig ein gutes Mietverhältnis haben werden.
Aber wie sieht eine Mieterselbstauskunft genau aus? Und welche Informationen dürfen Sie darin überhaupt abfragen? In diesem Artikel verraten wir von Vamonda Ihnen alles, was Sie zu diesem Dokument wissen sollten.
Interessen des Vermieters vs. Interessen der (potenziellen) Mieter
Als Vermieter möchten Sie zurecht mehr über Ihre zukünftigen Mieter wissen. Schließlich werden diese eventuell Ihr Eigentum bewohnen. Im schlimmsten Fall könnten sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einen erheblichen Schaden anrichten. Dabei kann es ebenfalls vorkommen, dass sie diesen erst im Nachhinein bemerken. Auch eine Kündigung von Vermieterseite ist mit diversen Hürden verbunden.
Gleichzeitig haben Ihre zukünftigen Mieter selbstverständlich auch ein Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Für Wohnungssuchende ist der Prozess ohnehin mit einer Menge Papierkram verbunden. Eine Mieterselbstauskunft enthält, neben Gehaltsangaben, auch noch weitere persönliche Informationen. Deshalb fragen sich viele Interessenten, inwiefern sie verpflichtet sind, eine solche Selbstauskunft für die Wohnung auszufüllen. Außerdem kommt es in einzelnen Fällen vor, dass Mieter bewusst falsche Angaben machen. Auf diese Weise versuchen sie, sich selbst besser darzustellen, um einen Vorteil gegenüber anderen Mitbewerbern zu erhalten.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den potenzielle Mieter im Rahmen der Wohnungssuche ausfüllen. Auf diese Weise erhält der Vermieter eine Reihe an Informationen über die Bewerber und deren finanzielle Situation. So kann er sie besser einschätzen und eine informierte Entscheidung zwischen allen Kandidaten treffen.
Die Auskunft bietet dem Vermieter mehr Sicherheit im Prozess der Mieterwahl. Sie ist insbesondere bei Studenten, Selbstständigen oder Menschen wichtig, die auf die finanziellen Mittel anderer angewiesen sind.
Müssen Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?
Als Vermieter können Sie Bewerber nicht dazu zwingen, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Die Angaben sind freiwillig. Sie können lediglich im Rahmen der Wohnungsbesichtigung darum bitten, dass diese das entsprechende Formular ausfüllen. Alternativ können Sie ihnen den Fragebogen auch vorab per Email zusenden.
Gleichzeitig wissen die meisten Bewerber, dass sie ihre Chancen erheblich verringern, wenn sie die Auskunft nicht ausfüllen. Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und Vermieter können in der Regel aus einer Vielzahl an Kandidaten wählen. Füllt eine Partei keine Selbstauskunft aus, wird der Vermieter zurecht hellhörig. Dann entscheidet er sich im Zweifelsfall für andere Bewerber, über die er mehr Informationen erhalten hat. Damit rechnen auch die Kandidaten, weshalb Mieterselbstauskünfte meist keine Probleme bereiten.
Stehen Eigentümer ohne Selbstauskunft schutzlos da?
Für die meisten Vermieter gehört die Selbstauskunft mittlerweile zum Standardverfahren bei der Mieterwahl. Aus unterschiedlichen Gründen verzichten aber manche Vermieter lieber darauf, die entsprechenden Vordrucke an die Bewerber auszuhändigen. In folgenden Fällen sind Wohnungssuchende aber dennoch dazu verpflichtet, dem Vermieter unaufgefordert Auskunft zu erteilen:
- Wenn gegen den Bewerber ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
- Wenn die Zahlung der Miete durch eine finanzielle Notlage gefährdet wird.
- Wenn der Mietzins mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens ausmacht.
- Wenn das Sozialamt für die monatlichen Mietzahlungen aufkommt.
Wichtig: Als Eigentümer haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen diese Informationen noch vor Abschluss eines Mietvertrages vorliegen.
Welche Fragen sind in der Selbstauskunft zulässig?
Die Selbstauskunft erfüllt in erster Linie folgenden Zweck: Sie soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Interessenten besser einzuschätzen. Daher sind im Prinzip alle Fragen legitim, die das Mietverhältnis selbst betreffen. Dazu gehören zum Beispiel der Name und die Anschrift des Mieters. Aber auch Fragen zum Nettoeinkommen, dem Arbeitgeber und der Berufsbezeichnung sind zulässig. Denn all diese Informationen geben dem Vermieter Hinweise darauf, welches Risiko er mit dem Mieter eingeht:
- Wie stehen die Chancen, dass die Miete pünktlich eingeht?
- Wie sicher ist das Arbeitsverhältnis des Mieters?
- Muss der Vermieter damit rechnen, dass der Mieter die Wohnung bald kündigt?
Auch Fragen zu laufenden oder zurückliegenden Insolvenzverfahren (innerhalb der letzten 5 Jahre) oder das Einholen einer Vermögensauskunft sind daher gestattet. Zudem dürfen Sie Interessenten fragen, ob sie rauchen oder Haustiere besitzen. Schließlich sind auch diese Angaben für ein späteres Mietverhältnis von Bedeutung.
Dürfen Mieter falsche Angaben machen?
Grundsätzlich müssen Bewerber die Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß ausfüllen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Vermieter Fragen stellen, die unzulässig sind. Dann dürfen Mieter bewusst falsch antworten. Zu unzulässigen Fragen gehören zum Beispiel solche nach politischen Einstellungen, Hobbys oder der Familienplanung.
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