Maklervertrag – das müssen Sie wissen

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Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie geht mit zahlreichen Herausforderungen einher. Um diese möglichst einfach zu meistern, beauftragen viele Interessenten einen Makler. Damit die Zusammenarbeit beginnen kann, muss zunächst ein Maklervertrag abgeschlossen werden. 

In diesem Schriftstück sind die Pflichten und Rechte der Beteiligten festgehalten. Zugleich muss ein Maklervertrag bestimmte Informationen wie eine korrekte Widerrufsbelehrung oder die Personalien des Auftraggebers umfassen. 

Offensichtlich also, dass bei der Erstellung dieses Dokuments einige essentielle Punkte zu beachten sind. Was müssen Sie unbedingt zum Maklervertrag und seinen drei Formen wissen? Erfahren Sie es nachfolgend. 

Was ist ein Maklervertrag? 

Ein Maklervertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Makler und seinem Kunden abgeschlossen wird. Letzterer kann ein Immobilienbesitzer oder ein Kaufinteressent sein. Seltener wird ein Maklervertrag von Personen genutzt, die auf der Suche nach einem Mietobjekt sind. Möglich ist das jedoch.  

Mit Blick auf die unterschiedlichen Auftraggeber erklärt sich auch, warum es verschiedene Formen des Maklervertrags gibt. Sie richten sich prinzipiell danach, wer eine bestimmte Immobilie vermarkten darf. Meistens liegt dieses Recht bei einem oder mehreren vertraglich benannten Maklern. 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Maklervertrag ein rechtskräftiges Dokument für die spätere Zahlungsaufforderung darstellt. Der Vertragsabschluss verpflichtet den Auftraggeber also dazu, nach einer Vermittlung die vereinbarten Maklergebühren zu begleichen. In § 656 BGB ist das geregelt.

Jedoch gibt es bei den Kosten eine Ausnahme, die Sie kennen sollten: Hält Ihr Makler den vertraglich vereinbarten Zeitraum für den Immobilienverkauf nicht ein, können Sie bei einer späteren Vermittlung von einer Begleichung der Provision zurücktreten. 

Sollte jedoch eine Bindung über die vereinbarte Vertragszeitspanne hinaus bestehen, ist das nicht möglich. Klassischerweise umfasst diese optionale Bindung eine Zeitspanne von sechs Monaten nach Vertragsende. Bei einem zeitlich begrenzten Alleinauftrag zahlen Sie die vereinbarte Provision zudem nur im Erfolgsfall.

Wofür Sie einen Maklervertrag benötigen 

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, dürfen Sie nichts dem Zufall überlassen. Auch das Mieten eines Objekts ist längst nicht mehr nur in Ballungsräumen eine Herausforderung. Ein Immobilienmakler kann Ihnen in diesen Fällen wertvolle Nerven, Zeit und damit bares Geld sparen. 

Als Grundlage für eine verlässliche Zusammenarbeit setzen Sie dabei auf den Maklervertrag. Er bietet allen beteiligten Parteien Sicherheit. Außerdem geht der Vertragsabschluss mit weiteren Vorteilen einher: 

Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, ist das beispielsweise die seriöse Vermarktung durch einen Profi. Aufgrund des schriftlich geschlossenen Makleralleinauftrags ist er zur sachdienlichen Bewerbung Ihres Objekts verpflichtet. 

Wollen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie beschleunigen, können Sie den Maklervertrag zudem zeitlich befristen. Sie möchten als Eigentümer dennoch weiterhin selbst nach Interessenten für Ihr Objekt suchen? 

In diesem Fall sollten Sie sich für einen einfachen Makleralleinauftrag oder den Maklerauftrag entscheiden. Beide umfassen das Recht, Ihre Immobilie als Eigentümer weiterhin selbst verkaufen oder vermieten zu dürfen. Dennoch profitieren Sie vom Netzwerk und der Branchenkenntnis Ihres beauftragten Immobilienmaklers. 

Für einen Maklervertrag spricht neben diesen Vorteilen auch, dass Ihr Immobilienmakler weiß, welche Informationen für Ihren Markt besonders relevant sind. Entsprechend zielgerichtet kann er die Bewerbung Ihrer Immobilie gestalten. Dadurch lassen sich meist deutlich höhere Preise als bei einem Verkauf auf eigene Faust erreichen. 

Diese Informationen müssen im Maklervertrag enthalten sein 

Damit ein rechtskräftiger Vertrag mit Ihrem Makler zustande kommen kann, müssen Sie einige wesentliche Informationen im Dokument festhalten. Sie umfassen alle relevanten Angaben zur Immobilie. Zugleich sind Ihre Daten sowie die Daten des Maklers in die Unterlagen aufzunehmen. 

Ebenso müssen Angaben wie 

  • die Art und der Aufwand der Vermarktung,
  • Fristen für die Kündigung
  • und die Höhe der Provision im Maklervertrag aufgeführt sein. 

Anstelle einer Provision können Sie auch eine Aufwandsentschädigung vereinbaren. 

Denken Sie darüber hinaus daran, optionale Vereinbarungen wie eine Laufzeit im Vertrag zu vermerken. Das Aufführen der Pflichten, die auf Sie als Eigentümer und Ihren Makler zukommen, ist in jedem Fall notwendig.  

Aufgrund der individuellen Voraussetzungen variiert der Inhalt eines Maklervertrags selbstverständlich. Überlegen Sie aus diesem Grund, welche Punkte für Sie essentiell sind. Das kann eine klar definierte Laufzeit sein, ebenso wie das Vereinbaren einer außerordentlichen Frist für die Kündigung. 

Zudem sollten Sie die drei Formen des Maklervertrags vor Ihrer Entscheidung gegenüberstellen. Wissen Sie, was den einfachen Maklerauftrag, den Makleralleinauftrag und den qualifizierten Makleralleinauftrag unterscheidet, wird Ihnen Ihre Wahl deutlich leichter fallen. 

Rechtliche Risiken beim Immobilienverkauf

Die wichtigsten Unterschiede der drei Vertragsarten erklärt 

In einem einfachen Makleralleinauftrag halten Sie fest, dass ein bestimmter Immobilienmakler Ihr Objekt vermarkten darf beziehungsweise muss. Jedoch erlaubt Ihnen der Abschluss eines einfachen Makleralleinauftrags auch, Ihr Objekt als Eigentümer weiterhin selbst zu verkaufen oder zu vermieten.

Beim erweiterten oder qualifizierten Makleralleinauftrag ist ein Verkauf oder das Vermieten durch Sie als Eigentümer nicht möglich. Vereinbaren Sie diese Vertragsform mit Ihrem Makler, müssen Sie auch als Eigentümer Interessenten an ihn weiterleiten. Die vertraglich festgehaltene Provision ist im Erfolgsfall in jedem Fall zu begleichen – auch wenn Sie den späteren Käufer selbst gefunden haben. 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Maklerauftrag zu nutzen. Bei ihm handelt es sich um die unverbindlichste der drei Vertragsarten. Sie können dabei als Eigentümer Ihr Objekt weiterhin selbstständig vermarkten. Auch dürfen Sie theoretisch so viele Immobilienmakler beauftragen, wie Sie möchten. 

Jedoch ist bei einem Maklerauftrag niemand zur Vermarktung verpflichtet. Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung zeitnah verkaufen oder erwerben, eignet sich dieser unverbindliche Maklervertrag höchstwahrscheinlich nicht für Sie. 

Warum der Maklervertrag eine sinnvolle Investition ist 

Wer ein Haus oder eine Wohnung in einer attraktiven Lage finden möchte, sieht sich mit viel Konkurrenz konfrontiert. Im Gegensatz dazu müssen Eigentümer von schwierigen Objekten einen langwierigen Verkaufsprozess bestehen. Klar ist, dass diese Szenarien viel Zeit, Geld und vor allem Nerven kosten. 

Beauftragen Sie hingegen einen erfahrenen Immobilienmakler, kürzen Sie den Weg zum erfolgreichen Immobiliengeschäft bequem ab. Ein Maklervertrag stellt hier die Basis einer gelungenen Zusammenarbeit dar. Er sichert Ihnen und Ihrem Immobilienexperten essentielle Rechte zu. Gleichzeitig vereinbaren Sie im Vertrag Pflichten, die beim Kauf oder Verkauf erfüllt werden müssen. 

Ein zu Ihren Bedürfnissen passender Maklervertrag bietet Ihnen also eine Vielzahl an Vorteilen. Ein solides Fundament an Sicherheit ist nur einer davon. Auch Sie möchten beim Verkaufen Ihrer Immobilie darauf bauen? Fragen Sie jetzt an! Wir beraten Sie gerne. 

Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen in Form von Blogbeitragen, Artikeln und Informationen auf unserer Webseite keine Steuer-, Rechts oder Finanzberatung ist. Bitte kontaktieren Sie für die Klärung Ihrer Fachfragen einen entsprechenden Experten wie zum Beispiel einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt bzw. einen Finanzberater. Wir bemühen uns stehts unsere Recherche genau und gewissenhaft durchzuführen. Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Sollten Falschinformationen vorliegen, so freuen wir uns über Hinweise, sodass wir diese kurzfristig revidieren können.

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