Nicht selten kommt der Begriff Zugewinngemeinschaft erst bei einer Scheidung vor. Bei einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlich geregelten Güterstand. Sobald Eheleute keinen Ehevertrag machen und keinen anderen Güterstand vereinbaren, leben diese automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Eine Zugewinngemeinschaft regelt, in welchem Verhältnis bezüglich der Vermögensmasse die Eheleute zueinanderstehen. Was eine Zugewinngemeinschaft noch ausmacht und was Sie dringend beachten …