Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

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Nicht selten kommt der Begriff Zugewinngemeinschaft erst bei einer Scheidung vor. Bei einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlich geregelten Güterstand. Sobald Eheleute keinen Ehevertrag machen und keinen anderen Güterstand vereinbaren, leben diese automatisch in der Zugewinngemeinschaft.

Eine Zugewinngemeinschaft regelt, in welchem Verhältnis bezüglich der Vermögensmasse die Eheleute zueinanderstehen. Was eine Zugewinngemeinschaft noch ausmacht und was Sie dringend beachten müssen, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft und was ist ein Güterstand?

Sobald zwei Personen heiraten, stellen sich Fragen wie: Welche Vermögensgüter stehen in Zukunft innerhalb der Ehe beiden Personen gemeinsam zu? Welche gehören nur einer Person allein und was passiert bei einer möglichen Scheidung? Eine solche Vermögenszuordnung bezeichnet man als Güterstand. Dabei ist es möglich, mit unterschiedlichen vermögensrechtlichen Voraussetzungen in eine Ehe zu gehen.

Treffen die beiden Ehepartner keine Vereinbarungen bei der Ehe: So gilt in jedem Fall der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Allerdings handelt es sich dabei um einen Güterstand der sogenannten Gütertrennung. Dabei hat jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und verwaltet dieses auch selbst.

Dabei gibt es nur Einschränkungen in der Verfügungsgewalt über das Vermögen des Ehepartners. Und zwar, wenn über das komplette Vermögen verfügt werden soll. In der Ehe benötigen Partner beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft immer die Erlaubnis des Ehepartners.

Gut zu wissen: Je nach Vermögensgröße müssen immer 10-15 Prozent bei dem Ehepartner bleiben. Nur so kann eine Verfügung zustimmungsfrei erfolgen.

Schulden, Erbe und Wohneigentum bei der Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft sagt aus, dass Schulden immer nur dem Ehepartner zuzurechnen sind, der sie auch aufgenommen hat. Sobald der Ehepartner den Darlehensvertrag also nicht mit unterschrieben hat, ist er dafür auch nicht haftbar.

Bringt ein Ehepartner im Zuge eine Zugewinngemeinschaft als alleiniger Eigentümer eine Immobilie mit in die Ehe ein: Dann bleibt diese auch innerhalb der Ehe sein Alleineigentum. Das gilt auch für ein eventuelles Erbe, welches einem der Ehepartner allein zufällt.

Bei einer Scheidung mit Zugewinngemeinschaft erfolgt eine Betrachtung der Vermögenszuwächse sowie mögliche Ausgleichszahlungen zwischen den Ehepartnern.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Der Vermögenserwerb innerhalb der Ehe

Selbst wenn jemand während der Ehe etwas erbt oder kauft, ist er der alleinige Eigentümer. So kann einer der Ehepartner ein Haus von den Eltern erben oder es als Schenkung bekommen. Trotzdem werden nicht beide Ehepartner gemeinsam Eigentümer, nur weil sie verheiratet sind.

Nur dann, wenn Ehepartner durch einen Vertrag gemeinsam Vermögen erwerben, werden auch beide Eigentümer. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn beide zusammen eine Immobilie kaufen. Dabei sind nun auch beide für den damit verbundenen Kredit verantwortlich. Zusätzlich sind beide Parteien im Grundbuchauszug zu finden.

Das Vermögen in der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen ganz alleine. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Und zwar, um die wirtschaftliche Grundlage der Ehe nicht zu gefährden. Laut dieser darf keiner der beiden alles mit dem eigenen Vermögen machen, was er oder sie möchte. Diese Beschränkungen gelten:

Gegenstände aus dem Haushalt

Ehepartner dürfen Haushaltsgegenstände nur verschenken, wegwerfen oder verkaufen, wenn der andere Partner damit einverstanden ist. Das ist auch dann der Fall, wenn die Gegenstände einem selbst gehören. Festgelegt ist dieses Gesetz in § 1369 BGB. Dieses Gesetz betrifft neben der Waschmaschine und dem Trockner auch den Fernseher oder das Familienauto. Möchte einer der beiden also die Küche verkaufen, muss der andere diesem Verkauf zustimmen.

Diese Regelung gilt ebenso während einer Trennungsphase. So darf einer den Hausrat nicht ohne Einwilligung des anderen verkaufen. Selbst dann nicht, wenn eigentlich alles ihm oder ihr gehört.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Grundstücke mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht

Einer der Ehepartner kann sein Grundstück durchaus ohne Zustimmung des anderen an jemand anderen verkaufen. Und zwar dann, wenn dieser sich im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch einräumt. Allerdings müssen ihm dabei mehr als zehn Prozent Restvermögen verbleiben. 

Beispiel: Der Frau gehört eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro. Im Alter von 60 Jahren wird das Haus an das Kind aus der ersten Ehe verschenkt. Dabei bleibt ein Nießbrauchrecht bestehen. Und es besteht eine fiktive Jahresmiete von 10.000 Euro.

Laut einer gesetzlichen Tabelle liegt eine durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau bei 85,41 Jahren. In diesem Fall entspricht dies einem Kapitalwert von 13,889. Das Nießbrauchrecht wird also mit 138.890 Euro bewertet. Die Summe ist nun vom Grundstückswert abzuziehen. So verfügt die Ehefrau schlussendlich über circa 65 Prozent ihres eigenen Vermögens. Es verbleiben also mehr als 10 Prozent, sodass der Ehepartner der Schenkung nicht zustimmen muss.

Das Ende der Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft endet durch den Tod eines Ehepartners oder durch die Scheidung. Bei der Scheidung kann der Partner mit einem geringeren Vermögen einen Zugewinnausgleich verlangen. In diesem Fall wird das Anfangsvermögen beider verglichen. Der kleinere Zugewinn ist dabei von dem größeren Zugewinn abzuziehen. Das dabei entstehende Ergebnis wird halbiert.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wird einer der beiden während der Ehe beschenkt oder erbt, bleibt dieser Vermögenszuwachs bei dem Zugewinnausgleich unberücksichtigt. Der andere Ehepartner profitiert in der Konsequenz nicht davon.

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