Sowohl Sie als Vermieter als auch Ihr neuer Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Ein solches Übergabeprotokoll soll beide Parteien vor unliebsamen Überraschungen oder Mängeln schützen. Diese wären nicht nur sehr ärgerlich, sondern können auch schnell hohe Kosten mit sich bringen.
Durch das Wohnungsübergabeprotokoll lassen sich also Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter von Anfang an vermeiden. Wir wollen Sie in diesem Ratgeber nicht nur darüber aufklären, was ein Wohnungsübergabeprotokoll ist. Wir erklären such, was Sie diesbezüglich zu beachten haben.
Übrigens: Wir bieten Ihnen auch Informationen zum Thema Scheidung mit Haus sowie Immobilienbewertung.
Das Wohnungsübergabeprotokoll – die wichtigsten Infos in Kürze
Ein Wohnungsübergabeprotokoll erfasst den Zustand einer Wohnung beim Einzug oder dem Auszug eines Mieters. Das Protokoll soll nicht nur den Mieter, sondern auch Sie als Vermieter schützen. In diesem Schriftstück werden Schäden in einer Wohnung bei einem Ein- oder Auszug gelistet und geklärt.
Auch wenn das Übergabeprotokoll gesetzlich nicht verpflichtend ist, raten wir trotzdem ausdrücklich dazu. Es sind einige Vorlagen zu diesem Protokoll online verfügbar, eine offizielle Form gibt es aber nicht.
In einem Wohnungsübergabeprotokoll werden unter anderem alle Zählerstände in der Wohnung notiert. Alle etwaigen Mängel und Verschleißerscheinungen sind explizit und detailliert zu vermerken. Des Weiteren enthält dieses die Schlüsselanzahl und die Zustände von Türen, Wänden, Fenstern sowie den Böden.
Wohnungsübergabeprotokoll – wofür ist es gedacht?
Wurden wirklich alle Schlüssel für die Wohnung abgegeben oder an den neuen Mieter übergeben? Hat die Badewanne einen Sprung? Neue Mieter müssen bei der Übergabe der Wohnung besonders aufmerksam sein. Das Gleiche trifft allerdings auch auf die Vermieter zu – und zwar bei der Wohnungsabnahme.
Ist im Vorfeld nämlich nicht alles dokumentiert, wird es im Nachhinein schwer, den Verantwortlichen zu finden. So geschieht es leicht, dass man den Grund für die Schäden schnell beim jeweils anderen sucht.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Sie als Vermieter können einen neuen Schaden durch einen neuen Mieter nur schwer beweisen. Der Zustand der Wohnung sollte beim Einzug eines neuen Mieters also umfassend dokumentiert worden sein.
Ein solches Protokoll ist also für beide Seiten von Bedeutung und erspart schlussendlich sehr viel Ärger.
Wichtig: Bei diesem besonderen Übergabeprotokoll handelt es sich um eine von beiden Seiten unterschriebenes Dokument. Dieses hat selbst vor Gericht Beweiskraft.
Die Wohnungsübergabe – so läuft sie ab
Viele möchten eine Immobilie kaufen, um sie im Anschluss zu vermieten. Im Mietvertrag sind Informationen zur Grünflächenzahl, dem Grundriss oder auch den Instandhaltungskosten aufgelistet. Demgegenüber sind in einem Wohnungsübergabeprotokoll alle Details über den aktuellen Zustand der Wohnung festgehalten.
Bei der Wohnungsübergabe handelt es sich natürlich um einen festen Termin. Sowohl Sie als Vermieter als auch der zukünftige Mieter sollten für diesen genügend Zeit mitbringen. Und zwar, damit alle Beteiligten die Wohnung ganz in Ruhe Raum für Raum besichtigen können. Ein guter Zeitpunkt ist dann, wenn der alte Mieter all seine Sachen bereits rausgeräumt hat.
Denn jetzt befindet sich die Wohnung in dem Zustand, welcher auch im Mietvertrag festgehalten ist. Das heißt also, entweder ist die Mietwohnung besenrein oder sogar renoviert. Auch eine Modernisierung sollte, wenn möglich, vor dem Einzug neuer Mieter abgeschlossen sein. In jedem Fall sollte diese am Tag der Besichtigung mit dem neuen Mieter besprochen werden.
Folgende Schwerpunkte sind besonders wichtig
- Schauen Sie, ob die Wohnung dem allgemeinen Zustand entspricht, welcher im Mietvertrag festgelegt ist.
- Gibt es eventuell feuchte Stellen oder sogar Schimmelflecken in der Wohnung oder dem Keller?
- Wenn die Wohnung nach Auszug des Vormieters frisch renoviert sein soll, prüfen Sie dies ebenfalls.
- Beim Fußboden gilt es, auf eventuelle Kratzer auf dem Parkett, gesprungene Fließen oder Flecken zu achten.
- Vermieter und Mieter sollten immer prüfen, ob sich alle Türen und Fenster ordnungsgemäß schließen lassen.
- Im Badezimmer sollten alle Armaturen einwandfrei funktionieren und vorhanden sein.
- Stehen Elektrogeräte im Mietvertrag? Dann sind diese ebenso in ihrer Funktion zu testen.
- Auch die Heizkörper gilt es zu prüfen: Sind alle Thermostate vorhanden oder sind einzelne davon beschädigt?
- Alle die Mietsache betreffenden Zählerstände sind gemeinsam abzulesen und zu protokollieren.
Wichtig: Lassen sich Beschädigungen oder Mängel feststellen, sind diese auf jeden Fall im Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten. Nicht selten handelt es sich um typische Gebrauchs- und Verschleißspuren. Allerdings gibt es ebenso Beschädigungen, welche im Nachhinein für den Mieter sehr kostspielig werden könnten. Halten Sie dazu auch immer fest, wann welche Reparaturen erfolgen müssen.
Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?
Dieses Protokoll dient der Sachverhaltsaufnahme, daher soll der Ist-Zustand einer Wohnung darin Platz finden. Wichtig ist es, dass beide Parteien dieses Protokoll gemeinsam durchgehen und unterschreiben. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, welche Details darin genau enthalten sein müssen. Deshalb im Folgenden die wichtigsten Punkte zur Orientierung:
- Das Protokoll erfasst aber in der Regel den aktuellen Zustand jedes einzelnen Raumes.
- Aus diesem Grund sollte es in Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bad, Küche und Co. unterteilt sein.
- Auch die sogenannten Nebeneinrichtungen, sind samt deren Zustand im Protokoll aufzulisten. Wie zum Beispiel die Terrasse oder der Balkon, ein Keller oder die Garage.
- Notieren Sie jeden einzelnen Mangel. Ebenso, wann und durch wen er entstand und wann dieser zu beseitigen ist.
- Des Weiteren gehören die exakten Zählerstände in das Übergabeprotokoll. Dazu zählen Gas, Wasser, Strom und ebenso die dazugehörigen Zählerstandnummern.
- Zu guter Letzt gehören noch die Vermerke, also die sogenannten Nebenabreden, hinzu. Ein gutes Beispiel ist: „Die Wohnung wurde in einem frisch renovierten Zustand an den Mieter übergeben. Nach Auszug ist diese im gleichen Zustand an den Vermieter zu übergeben.“
Tipp: Es gibt trotzdem Streit und Sie wollen den Mieter kündigen? Dann lesen Sie passend dazu unseren Artikel. Und falls Sie neu in der Welt der Vermieter sind, lesen Sie gern „Wohnung vermieten, wie mache ich es richtig?“.
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