Widerrufsbelehrung – was gilt für Immobilien?

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Wenn Sie einen Makler beauftragen wollen, erhalten Sie in der Regel vorab eine Widerrufsbelehrung. Das kann zu Verunsicherung führen. Wir von Vamonda erklären Ihnen, warum ein Makler eine Widerrufsbelehrung verschickt und welche Konsequenzen das für Sie hat.

Was ist die Widerrufsbelehrung?

Die Widerrufsbelehrung ist ein wichtiges Element im Widerrufsrecht. Die Vorgaben dazu finden Sie in § 355 BGB. Diese Regelung gibt Ihnen das Recht, von bestimmten Verträgen zurückzutreten. Dazu gehören vor allem Fernabsatzverträge. Das sind alle Verträge, die Sie über das Internet, das Telefon oder per Brief abschließen können. Zusätzlich fallen auch Haustürgeschäfte, Ratenlieferungen, privat genutzte Kreditverträge und Versicherungsverträge unter dieses Recht. Es gilt nicht, wenn ein Vertrag in den Geschäftsräumen zustande gekommen ist. 

In den Verträgen muss immer eine Widerrufsbelehrung enthalten sein. Diese sollte alle wichtigen Informationen enthalten. Dazu gehört die Frist, innerhalb der Sie das Recht in Anspruch nehmen können. Auch der Ansprechpartner muss genannt werden. Wichtig ist vor allem, dass die Widerrufsbelehrung immer schriftlich erfolgen muss.

Das Widerrufsrecht gibt Ihnen in den meisten Fällen eine Frist von 14 Tagen, die mit dem Erhalt der Belehrung beginnt. In dieser Zeit können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Ein Widerruf muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen. Es ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie einen schriftlichen Weg wählen. Als Beweis kann nur ein Widerruf per Einschreiben dienen. Sie müssen keinen Grund für den Widerruf nennen.

Immobilien Makler Vertrag mit Widerrufsrecht

Wann ist eine Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit Immobilien wichtig?

Ein häufiges Beispiel, in dem eine Widerrufsbelehrung verschickt wird, ist die Anfrage für Immobilien auf Online-Portalen. In diesem Fall verschickt der Makler zunächst eine Widerrufsbelehrung. Das verpflichtet Sie jedoch nicht dazu, in jedem Fall eine Provision zu zahlen. Diese wird in jedem Fall erst nach dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages fällig. 

Die Maklerprovision wird beim Verkauf einer Immobilie in der Regel vom Käufer bezahlt. Wenn es um einen Mietvertrag geht, bezahlt derjenige den Makler, der ihn bestellt hat. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Maklergebühren immer erst fällig werden, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig von der Widerrufsbelehrung.

Wenn Sie kein Interesse mehr daran haben, die Immobilie zu kaufen oder zu mieten, müssen Sie keinen Widerruf aussprechen. Es reicht, wenn Sie dem Makler mitteilen, dass Sie sich nicht mehr für das fragliche Objekt interessieren. 

Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt?

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, gilt das Widerrufsrecht trotzdem noch. Sie haben dann eine verlängerte Frist. Diese beläuft sich auf ein Jahr und 14 Tage. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angst haben, wenn die Belehrung nicht im Vertrag aufgeführt ist.

Bei einem Immobiliengeschäft mit einem Makler muss dieser nachweisen, dass er Sie über Ihr Recht belehrt hat. Kann er das nicht, gilt die verlängerte Frist. Aus diesem Grund müssen Sie in den meisten Fällen schriftlich bestätigen, dass Sie die Belehrung erhalten haben. Sie müssen diese Unterschrift erst leisten, wenn es auch wirklich zu einem Vertrag kommt.

Im Falle einer fehlenden Widerrufsbelehrung kann es aber dazu kommen, dass Sie einen Wertersatz zahlen müssen. Das gilt dann, wenn tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Damit ist sichergestellt, dass der Makler nicht ohne Honorar aus dem erfolgreichen Geschäft herausgeht. Der Makler muss aber auf diese Möglichkeit hinweisen.

Auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass Sie den Widerruf weit über die üblichen 14 Tage hinaus aussprechen können. Diese Frist beginnt erst mit dem Erhalt der korrekten Belehrung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachanwalt beraten.

Wann ist keine Widerrufsbelehrung nötig?

Die Widerrufsbelehrung ist nur dann nötig, wenn das Geschäft auch unter das Widerrufsrecht fällt. Dazu muss zum einen die Form des Vertrags den Regelungen entsprechen. Darüber hinaus gilt das Widerrufsrecht aber nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Das kann zum Beispiel ein Makler sein.

Wenn ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen geschlossen wird, fällt es nicht unter das Widerrufsrecht. Damit ist auch keine Widerrufsbelehrung nötig.

Was passiert, wenn ein Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zustande kommt?

Wenn es innerhalb der 14-tägigen Frist zu einem Vertragsabschluss kommt, verlieren Sie Ihr Widerspruchsrecht. In den meisten Fällen wird der Makler von Ihnen eine schriftliche Bestätigung verlangen. In dieser müssen Sie angeben, dass Sie den Makler darum bitten, schon vor Ablauf der Frist tätig zu werden.

Gibt es auch ein Widerrufsrecht bei einem Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist in der Regel nicht von dem gesetzlichen Widerrufsrecht betroffen. Sie können einen Mietvertrag daher nicht einfach wieder rückgängig machen. Sie haben aber immer das Recht, ihre normale Kündigungsfrist von drei Monaten zu nutzen.

Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie von Ihrem Vermieter zu Hause aufgesucht wurden und dazu gedrängt wurden, einen Vertrag zu unterschreiben. Das kann ein neuer Mietvertrag, ein Aufhebungsvertrag oder eine Mieterhöhung betreffen. In diesem Fall entsteht ein Haustürgeschäft und Ihr Vertragspartner muss eine Widerrufsbelehrung aussprechen. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie Ihren Vermieter zu sich bestellt haben.

Als Vermieter müssen Sie zusätzlich darauf achten, dass Sie keine schwerwiegenden Mängel verschwiegen haben. In diesem Fall kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Das gilt aber als fristlose Kündigung und nicht als Widerruf. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie einen Mangel entgegen einer Vereinbarung nicht beseitigt haben. Weitere Gründe für einen Rücktritt sind eine nicht fristgerechte Übergabe der Wohnung oder die Vortäuschung falscher Tatsachen.

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