Grundschuld

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Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, werden Sie wahrscheinlich einen Kredit aufnehmen müssen. Denn die Banken verlangen eine Absicherung für hohe Kreditbeträge. Eine solche Sicherheit kann die Grundschuld sein. Was sich hinter dem Begriff verbirgt, können Sie hier bei Vamonda erfahren.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein rechtliches Mittel, mit der Sie einen Kredit absichern können. Sie geben einer Bank oder einem anderen Gläubiger das Recht, Ihre Immobilie zu verkaufen. Der Gläubiger kann mit dem Erlös Ihre Schulden begleichen. Beispielsweise dann, wenn Sie die Kreditraten nicht mehr zahlen können. Diese Schuld ist daher ein Grundpfandrecht.

Viele Menschen nutzen die Grundschuld, um eine Immobilienfinanzierung abzusichern. Oft lastet die Schuld dabei auf der finanzierten Immobilie. Theoretisch können Sie die diese aber auch auf einem anderen Gebäude eintragen lassen.

Verschiedene Arten dieser Schuld

Es gibt zwei verschiedene Arten dieser Schuld. Zum einen gibt es die Buchgrundschuld. Sie wird nur im Grundbuch eingetragen. Bei der Briefgrundschuld stellt die Behörde zusätzlich einen Grundschuldbrief aus. Durch diesen Brief können Sie die Schuld einfach weitergeben.

Darüber hinaus unterscheiden Fachleute noch weitere Formen der Grundschuld:

  1. Gesamtgrundschuld
  2. Eigentümergrundschuld
  3. Fremdgrundschuld
  4. Sicherungsgrundschuld
  5. Isolierte Grundschuld

Eine Gesamtgrundschuld bezieht sich auf mehrere Grundstücke. Daher kommt sie häufig im gewerblichen Bereich zum Einsatz. 

Bei einer Eigentümergrundschuld lassen Sie die Schuld zunächst auf Ihren Namen eintragen. Anschließend muss die Behörde die Schuld auf den oder die Gläubiger umschreiben. 

Anders verhält es sich bei einer Fremdgrundschuld: Wie der Name bereits sagt, geht die Schuld hier direkt an eine dritte Person, also den Gläubiger, über. 

Eine Sicherungsgrundschuld bezieht sich wiederum auf eine bestimmte Forderung. Diese Form der Schuld ist besonders weit verbreitet. Die isolierte Grundschuld dient hingegen meist dazu, zukünftige Ansprüche abzusichern.

Grundschuld

Was ist der Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek?

Früher war es eher üblich, eine Hypothek aufzunehmen, als eine Grundschuld eintragen zu lassen. Inzwischen setzen aber immer mehr Personen auf die Schuld, um Kredite abzusichern. Beide Absicherungsarten fallen unter den Begriff des Grundpfandrechts. 

Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen:

  1. Eine Hypothek bezieht sich immer auf einen einzigen Kredit. Wenn Sie Ihre Finanzierung abzahlen, sinkt die Hypothek automatisch mit. Haben Sie keine Restschuld mehr, erlischt die Hypothek.
  2. Die Grundschuld bleibt dagegen immer in der gleichen Höhe bestehen. Ist der Kredit abbezahlt, müssen Sie den Eintrag ins Grundbuch löschen lassen. Das wirkt auf den ersten Teil wie ein Nachteil. Die Grundschuld ist aber flexibler als eine Hypothek. So können Sie die Schuld später auch für ein weiteres Darlehen nutzen. Es ist auch möglich, einen zweiten Kredit abzusichern, wenn der erste zum Teil abbezahlt ist. Damit können Sie sich die Kosten für den Notar, den Eintrag im Grundbuch und den bürokratischen Aufwand sparen.

Wie können Sie eine Grundschuld eintragen lassen?

Um eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie einen Notar beauftragen. Dieser sammelt die nötigen Unterlagen und gibt sie an das Grundbuchamt weiter. Für diese Arbeit bekommt der Notar ein Honorar. Außerdem müssen Sie die Eintragung bezahlen. Die Höhe der Beträge richtet sich nach der Höhe der Grundschuld.

Wie können Sie die Schuld löschen lassen?

Um eine Grundschuld zu löschen, müssen Sie zunächst die abgesicherte Finanzierung komplett zurückzahlen. Dann stellt Ihnen die Bank eine Löschungsbewilligung aus. 

Mit diesem Dokument können Sie dann die Löschung bei einem Notar beantragen. Dieser gibt die Unterlagen an das Grundbuchamt weiter und der Eintrag wird gelöscht. 

Die Löschung einer Grundschuld kostet ebenso Gebühren wie die Eintragung. Dabei müssen Sie den Notar und das Grundbuchamt bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich auch nach der Höhe der Schuld, allerdings ist die Löschung in der Regel günstiger als die Eintragung.

Grundschuld

Wann sollten Sie die Grundschuld löschen lassen?

Eine Grundschuld sollten Sie immer bestehen lassen, wenn Sie wahrscheinlich zukünftig eine weitere Finanzierung benötigen. Dann kann eine bereits eingetragene Grundschuld einfach übertragen werden und Sie sparen sich viele Kosten und Mühen. 

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Die meisten Käufer möchten eine unbelastete Immobilie erwerben. Daher sollten Sie, wenn möglich, vor dem Verkauf die Löschung beantragen.

Kann man eine Immobilie verkaufen, wenn eine Grundschuld besteht?

Sie können Ihre Immobilie auch verkaufen, wenn Sie eine Grundschuld eingetragen haben. Sie müssen dann aber einige Dinge beachten.

Es ist möglich, die Grundschuld an den Käufer weiterzugeben. Das ist einfach, wenn das Darlehen bereits abbezahlt ist. Mit Zustimmung der Bank kann aber auch eine Restschuld übertragen werden.

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