Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen oder nicht?

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Haben Sie Ihren Immobilienkredit endlich abbezahlt? Das ist ein befreiendes Gefühl. Jetzt können Sie die dafür eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie die Grundschuld besser stehen lassen.

Wir von Vamonda erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Darüber hinaus lesen Sie bei uns, welche Schritte Sie zur Löschungsbewilligung gehen müssen.

Was ist die Grundschuld?

Die so genannte Grundschuld dient in erster Linie als Absicherung für einen Kredit. Sie bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie. Der Eigentümer kann die Immobilie in diesem Fall nur mit der Zustimmung des Kreditgebers verkaufen.

Wenn Sie als Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, kommt es häufig zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie. Von dem Erlös können Sie dann den Kredit zurückzahlen. Statt eines Verkaufs kann es aber auch zu einer Zwangsverwaltung kommen. Die entstehenden Einnahmen lassen sich ebenfalls nutzen, um den Kredit zu begleichen.

Die Grundschuld wird dann in das Grundbuch eingetragen. Dafür müssen Sie einen Notar beauftragen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, können die Interessenten Einblick in diese Eintragungen bekommen. Auch im Grundbuchauszug taucht die Grundschuld auf.

Wann sollten Sie die Grundschuld löschen lassen?

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Löschung der Grundschuld sprechen. Ein wichtiger Grund ist der Verkauf der Immobilie. Wer eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen will, möchte in der Regel ein unbelastetes Grundstück/ eine unbelastete Immobile erwerben. Durch die Löschung der Grundschuld wird der Verkauf also deutlich einfacher.

Sie können die Grundschuld unmittelbar nach dem Abbezahlen des Kredits löschen lassen. Das hat den Vorteil, dass sie die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorlegen müssen. Denn wenn die Unterlagen fehlen, kann sich der Verkauf deutlich verzögern. Das kann zum Beispiel zum Problem werden, wenn das Haus an eine Erbengemeinschaft weitergegeben wird. In diesem Fall ist ein schneller Verkauf der Immobilie meist die einfachste Lösung.

Löschungsbewilligung

Wie geht die Löschung der Grundschuld vonstatten?

Eine abbezahlte Grundschuld verschwindet nicht automatisch aus dem Grundbuch. Für die Löschung sind mehrere Schritte erforderlich.

Als Erstes brauchen Sie eine Löschungsbewilligung der Bank. Diese bestätigt Ihnen mit dem Dokument, dass Sie den kompletten Kredit zurückbezahlt haben. In einigen Fällen kommt noch der Grundschuldbrief dazu.

Mit dem Ausstellen der Löschungsbewilligung verliert der Kreditgeber alle Rechte an Ihrer Immobilie. Sie können sie dann problemlos verkaufen oder vermieten. Die Bank schickt Ihnen das Dokument in der Regel unaufgefordert zu. Passiert das nicht, können Sie die Bewilligung auch selbst bei Ihrem Kreditgeber beantragen.

In den meisten Fällen dürfen die Banken keine Gebühren für die Löschungsbewilligung verlangen. Anders ist es, wenn die Bank nicht siegelführend ist.

Mit der Löschungsbewilligung und dem Grundschuldbrief gehen Sie dann zu einem Notar. Sie beauftragen ihn, die Löschung aus dem Grundbuch zu veranlassen. Diese Dienstleistungen müssen Sie allerdings bezahlen.

Der Notar leitet die Löschungsbewilligung zusammen mit Ihrem Antrag an das jeweilige Grundbuchamt weiter. Die Beamten prüfen die Unterlagen erneut und tragen den Löschungsvermerk ein, wenn alle Angaben korrekt sind.

Die Höhe der Notarkosten und Gebühren richtet sich nach der Höhe der Grundschuld. Insgesamt betragen die Gebühren etwa 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuld. Die Kosten für Notar und Grundbuchamt betragen jeweils ungefähr 50 Prozent dieser Summe.

Beträgt Ihre Grundschuld zum Beispiel 200.000 Euro, dann müssen Sie mit 400 bis 800 Euro Gebühren rechnen. Damit kostet die Löschung nur etwa ein Drittel der Gebühren, die bei der Bestellung der Grundschuld anfallen. Trotzdem kommen mehrere Hundert Euro auf Sie zu.

Wie lange dauert die Löschung der Grundschuld?

Wie viel Zeit zwischen dem Abzahlen des Kredits und der Löschung des Eintrags vergeht, lässt sich nicht genau vorhersagen. In einigen Fällen kann es innerhalb von ein paar Tagen so weit sein. Andere Fälle ziehen sich über Monate.

Die Dauer ist von den beteiligten Stellen abhängig. Bank, Notar und Grundbuchamt müssen alle Dokumente sorgfältig prüfen.

Welche Angaben muss eine Löschungsbewilligung enthalten?

Damit eine Löschungsbewilligung anerkannt wird, muss sie alle wichtigen Angaben enthalten. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Dokument von einer Bank ausstellen lassen. Wenn Sie einen Kredit von einem Privatgläubiger erhalten haben, sollten Sie die Angaben genau prüfen.

In einer Löschungsbewilligung sollten die folgenden Informationen stehen:

  • Angaben zum Grundbucheintrag (Grundbuchblatt, Grundbuchband und laufende Grundbuchnummer)
  • Angaben zur Immobilie (Flur und Flurstück)
  • Angaben zur Grundschuld (dabei muss die Summe nummerisch und alphabetisch vermerkt sein)
  • Angaben zum Kreditgeber
  • Zustimmung zur Löschung der Grundschuld durch den Eigentümer
  • Unterschriften von Gläubiger und Eigentümer

Die Unterschriften unter dem Dokument sollten Sie stets notariell beglaubigen lassen.

Wann ist es besser, die Grundschuld stehen zu lassen?

Die Grundschuld wird zu einer Eigentümergrundschuld, sobald der Kredit abbezahlt ist. Dann können Sie mit dieser Eintragung neue Finanzierungen absichern.

Mit den geliehenen finanziellen Mitteln können Sie dann zum Beispiel eine spätere Renovierung oder Modernisierung bezahlen. Natürlich müssen Sie auch die neue Finanzierung wieder abzahlen, bevor Sie die Grundschuld weiter nutzen können.

Durch ein solches Vorgehen sparen Sie auch eine Menge Gebühren. Wenn Sie eine Grundschuld löschen lassen und nach einiger Zeit eine neue eintragen lassen, müssen Sie beide Vorgänge bezahlen.

Wichtig: Auch wenn Sie die Grundschuld nicht löschen lassen, die Dokumente sollten Sie sich auf jeden Fall ausstellen lassen. Die Löschungsbewilligung und den Grundschuldbrief sollten Sie gut aufbewahren. Mit diesen Dokumenten können Sie dann jederzeit die Löschung der Grundschuld beantragen. Im Falle eines Verlustes ist es zwar oft möglich, die Dokumente wiederzubeschaffen. Die Kosten hierfür müssen Sie dann allerdings selbst tragen.

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