Notarkosten beim Hauskauf

Artikel - Übersicht

Der Kauf oder Verkauf von Immobilien sowie Grundstücken läuft über einen Notar. Die Notarleistungen sind allerdings mit Gebühren verbunden. Diese gehören zu den sogenannten Kaufnebenkosten und fallen auch dann an, wenn Sie einen Makler beauftragen. Wir klären Sie darüber auf, welche Notarkosten bei einem Immobilienerwerb anfallen und wer diese zu zahlen hat.

Darum fallen beim Hauskauf Notarkosten an

Oftmals fragen sich Käufer, warum bei einem Hauskauf Notarkosten anfallen. Die Antwort: Der Notar dient dem Schutz der Käufer und Verkäufer. Da es sich bei Immobiliengeschäften um besonders komplexe Sachverhalte handelt, ist auch der Kaufvertrag dementsprechend umfangreich. Damit der Immobilienkauf für beide Seiten rechtssicher und nachvollziehbar ist, kommt ein Notar zum Einsatz. Dieser muss den Kaufvertrag notariell beurkunden und macht ihn erst rechtskräftig.

Welche Notarkosten werden von wem bezahlt?

Die Beauftragung eines Notars erfolgt generell durch den Käufer einer Immobilie bzw. eines Grundstücks. Aus diesem Grund trägt der Käufer die Kosten oft selbst. Der Verkäufer übernimmt zum Beispiel dann die Gebühren, wenn der Notar etwas im Grundbuch ändern muss. Das ist unter anderem der Fall, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus erben und es verkaufen möchten. Hier muss der Notar das Grundbuch vor dem Verkauf abändern. Auch wenn 

  • Hypotheken, 
  • ein altes Vorkaufsrecht oder
  • andere Rechte Dritter zu löschen sind, 

sind die Kosten des Notars durch den Verkäufer zu tragen.

Wer die Notarkosten übernimmt, ist in der Regel im Kaufvertrag festgehalten. 

Für den Notar tragen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Kostenschuld. Beide sind also haftbar. Die Konsequenz ist, dass der Verkäufer alle Kosten zu tragen hat, sollte der Käufer nicht zahlen. 

Tipp: Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn Sie als Verkäufer noch vor dem ersten gemeinsamen Notartermin sichergehen, dass sich der Käufer die Notarkosten auch leisten kann.

Dass die Kosten des Notars durch den Käufer zu tragen sind, ist auch steuerlich begründet. Müsste der Verkäufer die Notarkosten zahlen, so würde er diesen Preis höchstwahrscheinlich auf den Verkaufspreis aufschlagen. Das hätte einen Anstieg der Grunderwerbsteuer für den Verkäufer zur Folge

Wichtig zu wissen: Die Kosten des Notars sind beim Hauskauf nicht unerheblich. Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks sollten diesen Preis auch bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigen.

Notarkosten

Die Notarkosten beim Hauskauf – welche fallen an?

Der Gebührensatz für Notare ist in der Bundesnotarordnung, kurz BnotO, festgelegt. Diese umfasst unter anderem folgende Gebühren:

  • Die Beratung, welche durch den Notar erfolgt 
  • Die Anfertigung eines individuellen Kaufvertrags sowie Kopien
  • Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

Die Gebührenhöhe eines Notars orientiert sich immer am Kaufpreis der Immobilie. Diese sind sowohl im Gerichts- als auch Notarkostengesetz festgelegt. Das hat zur Folge, dass die Kosten immer gleich ausfallen. Auch dann, wenn

  • der Notar einen hohen Aufwand für den Kaufvertrag hatte,
  • es eine höhere Anzahl der Beteiligten gab
  • oder der Notar den Vertrag mehrmals ändern musste.

Gut zu wissen: Die Notarkosten belaufen sich bei einem Hauskauf um die 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises.

Wichtig: Der Notar übernimmt auch die Eintragung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt. Hierfür fallen Grundbuchgebühren für den Käufer an. Diese fließen zusätzlich in die Notarkosten mit ein.

Eine Beispielrechnung

Wir möchten Ihnen die Notarkosten gerne anhand einer Beispielrechnung zeigen. Diese Rechnung entspricht einem Immobilienpreis von 1.000.000 Euro:

Notargebühren: 

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 3.470 Euro
  • Vollzug des Geschäfts: 867,50 Euro
  • Beurkundung der Grundschuld: 1.735 Euro
  • Abwicklung über Anderkonto: 1.735 Euro
  • Sonstige betreuende Tätigkeiten: 867,50 Euro
  • Zzgl. Mehrwertsteuer von 19%: 1.648,25 Euro

Zwischensumme Notargebühren: 10.323,25 Euro

Grundbuchgebühren:

  • Auflassungsvormerkung: 867,50 Euro
  • Umschreibung Eigentümer: 1.735 Euro
  • Eintragung Grundschuld: 1.735 Euro

Summe Grundbuchgebühren: 4.337,50 Euro

Das ergibt eine Gesamtgebühr in Höhe von 14.660,75 Euro.

Leistungen des Notars bei einem Hauskauf

Ein Notar erbringt einige Leistungen. Zusammengefasst beinhalten diese:

  • Er besitzt alle wichtigen Daten rund um den Kauf des Objekts. Dazu gehören nicht nur alle Daten rund um die Immobilie, sondern ebenso alle Personendaten, den gewünschten Verkaufstermin und alle Unterlagen von eventuell teilnehmenden Kreditinstituten.
  • Er schickt allen beteiligten Parteien den Kaufvertrag zu. Diesen können alle Parteien frühestens nach 14 Tagen unterschreiben.
  • Ein Notar kümmert sich regelmäßig um die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt.
  • Der Notar kümmert sich um die Verzichtserklärung der Gemeinden.
  • Er setzt einen Termin zur Vertragsunterzeichnung fest. Hier sind auch rechtliche Risiken bei einem Immobilienkauf Thema.
  • Der Notar erhält vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Sobald der Käufer den Kaufpreis entrichtet hat, lässt der Notar den neuen Eigentümer beim Grundbuchamt eintragen.

Wichtig: Ohne eine notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag bei Immobilien nicht rechtens. Angesichts dessen sind die Notarkosten unumgänglich und gehören fest zu den Kaufnebenkosten. Ganz gleich, ob es sich später um Eigenbedarf handelt oder Sie das Haus vermieten.

Lesen Sie passend dazu auch weitere Artikel von Vamonda zu den Themen Mieter kündigen oder Baugenehmigung.

Bildnachweise: Beitragsbild © AdobeStock_266843865, MQ-Illustrations; Bild1: © AdobeStock_48271589, Daniel Jędzura

Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen in Form von Blogbeitragen, Artikeln und Informationen auf unserer Webseite keine Steuer-, Rechts oder Finanzberatung ist. Bitte kontaktieren Sie für die Klärung Ihrer Fachfragen einen entsprechenden Experten wie zum Beispiel einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt bzw. einen Finanzberater. Wir bemühen uns stehts unsere Recherche genau und gewissenhaft durchzuführen. Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Sollten Falschinformationen vorliegen, so freuen wir uns über Hinweise, sodass wir diese kurzfristig revidieren können.

Artikel teilen:

"Der Verkauf einens Zinshauses gestaltet sich oftmals schwieriger als gedacht. daher haben wir uns auf die Vermittlung von Anlageimmobilien im gesamten Bundesgebiet spezialisiert. Wir sind Ihr verlässlicher Experte für die Begleitung von diskreten und strukturierten Off-Market-Deals."

Tobias Dünnwald – Geschäftsführer

Lassen Sie sich gerne von mir oder einem Ansprechpartner aus meinem Team kostenlos und unverbindlich beraten

oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon