Maklerkosten

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Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, kann die Suche nach dem passenden Objekt viel Zeit in Anspruch nehmen. Ein Makler kann Ihnen einen Großteil dieser Arbeit abnehmen. Durch sein Fachwissen und seine Kontakte können Sie schnell und einfach ein passendes Objekt finden. Für diese Arbeit fallen die Maklerkosten an.

Wir von Vamonda haben für Sie zusammengefasst, wie hoch die Maklerkosten werden können – und welche Leistungen Sie dafür erwarten können.

Welche Leistungen decken die Maklerkosten ab?

Makler können eine Reihe von Aufgaben rund um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie übernehmen. Bei einem Verkauf kann der Makler den Verkaufswert der Immobilie ermitteln. Manchmal beauftragt er für die Immobilienbewertung auch Fachpersonen. Damit können Sie einen realistischen Objektpreis festsetzen und einen schnellen Verkauf erreichen. 

Mit dieser Grundlage können Makler die Vermarktung des Objekts durchführen. Sie erstellen ein gutes Exposé und platzieren es passend. Das können Online-Portale sein, aber auch klassische Zeitungen.

Makler organisieren dann die Besichtigungen und führen Verhandlungen mit den Interessenten. Darüber hinaus kann er Ihnen auch beim Aufsetzen des Kaufvertrags helfen. Durch ihre Expertise umgehen Sie häufig auftretende Schwierigkeiten. 

Der Verkauf einer Immobilie benötigt auch unterschiedliche Dokumente. Diese kann der Makler bei den verschiedenen Behörden anfordern. Ein Hausverkauf muss immer über einen Notar laufen. Der Makler kann Sie auch bei diesem Termin und bei der Immobilienübergabe unterstützen.

Was kostet ein Makler?

Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie ihn meist auch für die erbrachten Leistungen bezahlen. Deshalb ist es gut, wenn Sie sich vorab einen Überblick über die mögliche Höhe der Maklergebühren verschaffen. Diese Gebühren werden auch als Provision oder Courtage bezeichnet.

Maklerkosten können bei einem Immobilienkauf oder -verkauf mehrere Tausend Euro betragen. Sie werden zu den Kaufnebenkosten gezählt. Die Höhe beim Hausverkauf ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ist allein das Ergebnis von den Bedingungen, die Sie im Vertrag mit dem Makler vereinbaren. Die Höhe der Courtage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt sie bei 3,57 Prozent. 

Bei einer Vermietung gibt es eine Höchstgrenze für die Maklerkosten. Sie dürfen dann maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Hier haben Sie also eine einfache Grundlage, um die Maklerprovision berechnen zu können.

Wer zahlt den Makler?

Lange Zeit wurden die Maklergebühren vor allem von den neuen Mietern oder den Käufern einer Immobilie übernommen. Inzwischen gibt es aber gesetzliche Regelungen, wer für diese Kosten aufkommen muss.

Für Vermietungen gilt seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip. Bis zu diesem Zeitpunkt war es üblich, dass neue Mieter die Maklerprovision zahlen mussten. Auch dann, wenn der Vermieter den Makler bestellt hatte.

Um die Mieter zu entlasten, wurde gesetzlich geregelt, dass der Besteller den Makler bezahlt. Aus diesem Grund zahlen Vermieter die Gebühren.

Bei einem Verkauf gilt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklergebühren. Dieses besagt, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten tragen muss. Den Rest übernimmt der Käufer.

Diese Verteilung der Gebühren gilt für Privatverkäufe. Auch die Art der Immobilie ist entscheidend. Nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen muss die Verteilung der Maklergebühren beachtet werden. Wenn Sie dagegen ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie verkaufen, können Sie die Verteilung individuell verhandeln.

Müssen Sie Maklergebühren bezahlen, wenn es nicht zum Vertrag kommt?

Ein Makler hat erst einen Anspruch auf seine Provision, wenn er einen Vertrag vermitteln konnte. Daher müssen Sie auch erst nach der erfolgreichen Vermittlung Gebühren bezahlen.

In seltenen Fällen müssen Sie auch dann Maklergebühren bezahlen, wenn die Vermittlung nicht erfolgreich war. Dann handelt es sich aber in der Regel nur um einen Aufwendungsersatz. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für Anzeigen, Fahrtkosten oder Telefonkosten. Der Aufwendungsersatz sollte schon im Maklervertrag festgehalten und genau beschrieben sein.

Können Sie die Maklerkosten von der Steuer absetzen?

Weil Maklerkosten einen erheblichen Geldbetrag ausmachen können, ist es interessant zu wissen, ob sie von der Steuer absetzbar sind. Die Regelungen unterscheiden sich für verschiedene Arten von Immobilien

Bei privat genutzten Immobilien, können Sie die Courtage nicht von der Steuer absetzen. Anders ist es bei Immobilien, die als Kapitalanlage genutzt werden. In diesem Fall können Sie die Provision dann zum Kaufpreis addieren und als Teil der Anschaffungskosten absetzen.

Auch Vermieter haben die Möglichkeit, die Maklercourtage bei der Steuer geltend zu machen. Sie wird dann als Teil der Werbungskosten gezählt. Ein Mieter kann das nur dann machen, wenn er die Immobilie beruflich nutzt. 

Können Sie die Maklergebühren umgehen?

Wenn Sie einen Makler beauftragt haben, können Sie die Gebühren in der Regel nicht umgehen. Ein Ausnahmefall ist es, wenn der Makler seinen Vertrag nicht erfüllen kann. Dann müssen Sie die Gebühren nicht zahlen. 

Wenn aber ein Vertrag zustande gekommen ist, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die Provision zu umgehen. Das geht nur, wenn die Vermietung oder der Verkauf ohne die Beteiligung des Maklers erreicht wurde. Kann der Makler nachweisen, dass Sie ihn bewusst umgangen haben, wird die Provision aber in der Regel trotzdem fällig.

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Bildnachweis: @adobe_stock, Wasan

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