Schenkungen können eine wertvolle Alternative zum Vererben von Vermögenswerten sein. Das gilt auch für die Weitergabe von Immobilien in der Familie. Dabei kann es hilfreich sein, wenn Sie die Schenkung in einem Vertrag festhalten. So können Sie rechtliche Schwierigkeiten umgehen. Wir von Vamonda haben Ihnen im Folgenden alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Was versteht man unter Schenkung?
Im rechtlichen Sinn ist eine Schenkung das unentgeltliche Überlassen von Vermögenswerten. In den meisten Fällen muss der Empfänger der Schenkung keine Leistung erbringen. Die Schenkung kann aber auch an Auflagen geknüpft sein.
Die rechtliche Grundlage für den Schenkungsvertrag ist in § 516 ff. BGB festgehalten. Darüber hinaus enthält der § 518 BGB weitere Bedingungen. Ein Schenkungsvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet ist. Diese Bedingung können Sie umgehen, wenn Sie die Schenkung direkt umsetzen. Solche Fälle bezeichnet man als Handschenkung.
Welche Arten von Schenkungen gibt es?
In der Gesetzesgrundlage für Schenkungen werden unterschiedliche Arten aufgeführt. Im Wesentlichen gibt es diese Varianten der Schenkungen:
- Handschenkung
- Auflagenschenkung
- Zweckschenkung
- Remuneratorische Schenkung
- Gemischte Schenkung
- Schenkungsversprechen
Die Handschenkung entspricht im Wesentlichen einem Geschenk aus dem täglichen Leben. Diese Form kommt bei der Weitergabe von Immobilien nur selten vor.
Schenkungen mit Auflagen sind im Immobilienbereich öfter vertreten. Eine Auflage muss dabei unbedingt vom Beschenkten erfüllt werden. Kann er diese Bedingung nicht ausführen, wird die Schenkung nichtig.
Zweckschenkungen sind dagegen an bestimmte Erwartungen geknüpft, die der Beschenkte erfüllen soll. Sie kommen jedoch keiner Auflage gleich und sind gerichtlich auch nicht einklagbar.
Eine remuneratorische Schenkung ist im Wesentlichen eine Belohnung für eine bereits vergütete Leistung. Zusätzlich zu einem Arbeitslohn kann zum Beispiel eine weitere Geldsumme übergeben werden.
Eine Immobilie kann auch das Objekt einer gemischten Schenkung sein. In so einem Fall wird das Haus oder Grundstück deutlich unter dem Marktwert verkauft.
Liegt die Schenkung beim Aufsetzen des Vertrags noch in der Zukunft, spricht man von einem Schenkungsversprechen. Hierbei legt man in den meisten Fällen auch einen Zeitpunkt für die Übergabe fest.
Wann sollten Sie einen Schenkungsvertrag aufsetzen?
Grundsätzlich sollten Sie immer einen Schenkungsvertrag aufsetzen, wenn Sie keine Handschenkung durchführen. Bei der Schenkung von Immobilien trifft das in den meisten Fällen zu.
Die Schenkung sichern Sie durch den Vertrag ab. Er beugt zukünftigen Streitigkeiten vor oder kann als Beweismittel dienen. Damit schützen Sie sich, egal ob Sie der Schenker oder der Beschenkte sind. Darüber hinaus können Sie auch besondere Bedingungen im Vertrag festhalten.
Welche Bedingungen können an die Schenkung einer Immobilie geknüpft werden?
Wenn eine Immobilie das Objekt einer Schenkung ist, sind verschiedene Bedingungen und Auflagen üblich. Oft schenken Eltern ihren Kindern das Haus, um die Erbschaft vorwegzunehmen. In so einem Fall wird im Schenkungsvertrag meistens ein Wohnrecht festgehalten. So können die Eltern auch bis zu ihrem Tod im Haus leben.
Auch ein vertraglich verankertes Nießbrauchrecht ist nicht selten. Der Schenkende behält damit das Recht auf die Erträge der Immobilie. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt nutzen. In diesem Fall können Sie die Mieteinnahmen auch für die Pflegekosten im Alter nutzen. Denken Sie daran, dass Sie als Nießnutzer die Mieteinnahmen versteuern müssen.
Einen ähnlichen Zweck kann die Leibrente erfüllen. In diesem Fall erhält der Schenkende eine Rente vom Beschenkten. Oft wird dieser Betrag über die Mieteinnahmen erwirtschaftet.
Darüber hinaus können Sie mit der Schenkung auch ganz individuelle Auflagen verknüpfen. Das könnte zum Beispiel beinhalten, dass der Beschenkte davon absieht, bestehende Mieter zu kündigen.
Welche Informationen gehören in einen Schenkungsvertrag?
Im Schenkungsvertrag sollten Sie alle wichtigen Informationen unterbringen. Dazu gehören die Namen der beteiligten Personen und eine Willensbekundung.
Neben den Personen muss auch die Immobilie eindeutig identifizierbar sein. Daher müssen Sie im Schenkungsvertrag die Lage festhalten. Informationen zur Lage der Immobilie erhalten Sie beim Katasteramt. Auch der geschätzte Wert der Immobilie sollte im Dokument zu finden sein.
Können Sie einen Schenkungsvertrag rückgängig machen?
Es gibt verschiedene Bedingungen, unter denen Sie eine Schenkung rückgängig machen können. Schon beim Aufsetzen des Schenkungsvertrags können Sie Auflagen für den Beschenkten bestimmen. Erfüllt der Beschenkte diese Bedingungen nicht, kann der Schenkende die Immobilie zurückfordern.
Darüber hinaus kann auch eine akute finanzielle Notlage des Schenkers eine Rückforderung begründen. Wenn er Hilfeleistungen beantragt, kann auch das Amt eine Schenkung zurückfordern. Diese darf allerdings nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen.
Eine weitere Grundlage für eine Rückforderung kann das Verhalten des Beschenkten sein. Im § 530 BGB wird das als grober Undank bezeichnet. Ein Beispiel ist vorsätzlich moralisch verwerfliches Verhalten gegenüber dem Schenker. Auch das mutwillige Zufügen eines Schadens kann eine Rückforderung begründen.
Welche Kosten treten bei einer Schenkung auf?
Wer ein Mehrfamilienhaus geerbt hat, muss oft erhebliche Abgaben über die Erbschaftssteuer leisten. Aus diesem Grund erwägen viele Immobilienbesitzer eine Schenkung als Alternative. Aber auch bei einer Schenkung müssen Sie Steuern zahlen.
Es gibt jedoch einen Freibetrag, der alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden kann. Übersteigt die Immobilie diesen Wert, müssen Sie auf den restlichen Betrag Steuern zahlen. Dabei hängt die Höhe der Steuern von einigen Faktoren ab:
- Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen
- Steuerklasse des Beschenkten
- Wert der Schenkung
Um die Schenkungsteuer zu vermeiden, können Sie eine Schenkung in Raten tätigen. So können Sie alle zehn Jahre einen Teil der Immobilie steuerfrei weitergeben.
Auch die Kettenschenkung ist möglich. Beispielsweise können Großeltern eine Immobilie an das eigene Kind weitergeben. Dieses macht dann eine Schenkung an das Enkelkind. Durch den engeren Verwandtschaftsgrad erhalten Sie einen höheren Freibetrag.
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